Designs

Schutz der Erscheinungsform

Was ist ein Design?

Ein Design (auch Geschmacksmuster genannt) schützt die äußere Erscheinung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Designs sind besonders wichtig für die kreative Gestaltung von Produkten und deren visuelle Unterscheidung auf dem Markt. Geschützt werden können sowohl zweidimensionale als auch dreidimensionale Erscheinungsformen – etwa Möbel, Verpackungen, Modeartikel, grafische Symbole oder Oberflächendekore. 

Warum ein Design? 

Ein eingetragenes Design bietet zahlreiche Vorteile: 

  • Schutz der äußeren Gestaltung: Das Design schützt die visuelle Erscheinung Ihres Produkts vor Nachahmung. 
  • Wettbewerbsvorteil: Ein einzigartiges Design kann die Wiedererkennbarkeit Ihrer Produkte steigern und Ihre Marktposition stärken. 
  • Wirtschaftlicher Wert: Designs können als immaterielle Vermögenswerte lizenziert, verkauft oder in Kooperationen eingebracht werden. 

Unterschied zwischen Design und anderen Schutzrechten

  Design Marke Patent
Schutzgegenstand Ästhetische Gestaltung und äußere Erscheinung von Produkten Kennzeichen wie Wörter, Bilder, Farben, Klänge zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Technische und chemische Verfahren sowie Produkte
Prüfung Keine umfassende Prüfung, nur formale Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen Prüfung auf absolute Schutzhindernisse wie fehlende Unterscheidungskraft oder irreführende Angaben Umfassende amtliche Prüfung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit
Laufzeit Maximal 25 Jahre, verlängerbar in fünfjährigen Intervallen Unbegrenzt verlängerbar, jeweils um 10 Jahre Maximal 20 Jahre

Diese Unterschiede verdeutlichen, dass Marken und Designs unterschiedliche Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes abdecken und jeweils spezifische Vorteile bieten. Während Marken den Fokus auf die Unterscheidungskraft und Identität von Waren und Dienstleistungen legen, schützen Designs die ästhetische Gestaltung und visuelle Unterscheidung von Produkten. 

Schutzvoraussetzungen für Designs 

Damit ein Design schutzfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Neuheit: Das Design darf vor dem Anmeldetag nicht veröffentlicht worden sein. (Die Neuheitsschonfrist im Designschutz erlaubt es jedoch dem Entwerfer, ein Design bis zu 12 Monate vor der Anmeldung zu veröffentlichen, ohne dadurch die Schutzfähigkeit zu verlieren. Die Schonfrist gilt jedoch nicht in allen Ländern weltweit, daher ist bei internationalem Schutz besondere Vorsicht geboten.) 
  • Eigenart: Das Design muss sich in seinem Gesamteindruck von bestehenden Gestaltungen unterscheiden. 

Wichtige Punkte vor der Designanmeldung 

Bevor Sie ein Design anmelden, sollten Sie folgende Schritte beachten: 

  1. Designrecherche: Prüfen Sie, ob ähnliche Designs bereits eingetragen sind. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Recherche in öffentlich zugänglichen Designregistern.
  2. Darstellung des Designs: Die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) muss eine klare und vollständige Darstellung des Designs enthalten. Diese ist entscheidend für den Schutzumfang. 
  3. Kosten und Fördermöglichkeiten: Informieren Sie sich über die Anmeldegebühren und mögliche Förderprogramme – auch hierzu beraten Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne. 

Wo melde ich mein Design an?

Für den Schutz in Deutschland erfolgt die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Die Schutzdauer beträgt zunächst fünf Jahre und kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. 

Für europaweiten Schutz kann ein Unionsgeschmacksmuster beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. Es bietet einheitlichen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. 

Für internationalen Schutz steht das Haager Abkommen zur Verfügung, über das Designs über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in mehreren Ländern gleichzeitig angemeldet werden können. Hierfür ist – im Gegensatz zu einer Marke – keine vorherige Anmeldung in einem nationalen Land oder in der EU notwendig.  

Designschutz wirksam nutzen 

Ein eingetragenes Design ist nicht nur ein Schutzrecht, sondern auch ein strategisches Instrument zur Positionierung im Markt. Seit dem 01.05.2025 können eingetragene nationale und Unionsdesigns mit einem Ⓓ gekennzeichnet werden. Damit Sie Ihren Designschutz wirksam nutzen können, unterstützt Sie das Patentzentrum Bayern mit folgenden Services: 

  • Designüberwachung: Behalten Sie den Überblick über neue Designanmeldungen in Ihrer Branche und erkennen Sie potenzielle Konflikte frühzeitig. 
  • Beratung und Schulung: Das Patentzentrum Bayern bietet individuelle Beratungstermine sowie Schulungen zu Themen wie Designrecherche, Schutzstrategien und Fördermöglichkeiten an. 

Wie kann das Patentzentrum Bayern bei der Designanmeldung unterstützen? 

Das Patentzentrum Bayern bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, um Sie bei Ihrer Designanmeldung zu unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung rund um die Themen Designschutz, Recherche und Förderprogramme – oder rufen Sie uns an, um mehr über unsere Angebote zu erfahren. 

Ihr Kontakt

Wolfgang Petsch
+49 911 20671-925
Patente & CE, Projektmanager, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Katrin Wägemann
+49 911 20671-922
Patente & CE, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg
Porträt von Abelina Ellert
Abelina Ellert
+49 911 20671-934
Patente & CE, Projektmanagerin, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg