CE-Kennzeichnung, Produktsicherheit und Normen
Unterstützung bei Fragen zu CE-Kennzeichnung, Produktsicherheit und Normen
Hersteller, Importeure und Händler sind in unterschiedlicher Weise für die Konformität der von Ihnen bereitgestellten Produkte mit den EU-Vorschriften für Produktsicherheit verantwortlich. Unser CE-Beratungsteam bietet Ihnen individuelle Unterstützung für die Umsetzung Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten.
Merkblätter für CE- und Produktsicherheitsvorschriften
Für Ihre schnelle Unterstützung: Unsere kostenfreien Merkblätter fassen die Anforderungen gängiger EU-Vorschriften zu CE-kennzeichnungspflichtigen Produkten, zur Allgemeinen Produktsicherheit sowie zu Themen wie Risikoanalyse und Normenanwendung griffig zusammen.
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Kostenfreie Dienstleistungen*
CE-Einstiegsberatung.
Ihr Kompass für die Produktsicherheit.
Wenn Sie Produkte entwickeln, herstellen, in die EU importieren oder auf dem EU-Markt handeln, benötigen diese unter Umständen eine CE-Kennzeichnung oder fallen unter die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988.
- Wissen Sie Bescheid über die gesetzlichen Anforderungen in der EU und deren Umsetzung?
- Haben Sie die Prinzipien der Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung bei der Entwicklung Ihres Produkts berücksichtigt?
- Wissen Sie über die gesetzlich geforderten Technischen Unterlagen Bescheid?
Wir beantworten Ihre wichtigsten Fragen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung.
Unser Angebot
„Unter welche Richtlinien und Verordnungen fällt mein Produkt?“
Die Beantwortung dieser Frage ist einer der wichtigsten Aspekte für Konzeption, Entwicklung und Vermarktung sowie für den Import von Produkten in der Europäischen Union. Produkte dürfen nur auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wenn Sie allen auf das Produkt anwendbaren Rechtsvorschriften entsprechen.
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, welche EU-Richtlinien/Verordnungen auf Ihr Produkt anzuwenden sind - insbesondere solche, welche die CE-Kennzeichnung des Produkts vorschreiben.
„Braucht mein Produkt eine CE-Kennzeichnung?“
EU-Produktsicherheitsvorschriften definieren eine Reihe an Anforderungen für die von ihnen erfassten Produkte. Eine CE-Kennzeichnung müssen und dürfen jedoch nur Produkte tragen, welche unter eine Richtlinie/Verordnung fallen, welche diese Kennzeichnung explizit fordert.
Zentral in den Vorschriften sind meist die sogenannten „grundlegenden (Sicherheits-)Anforderungen“ oder auch „Schutzziele“, also technische und formelle Sicherheitsaspekte, die die Produkte einhalten müssen. Die Einhaltung der Schutzziele muss mit produktspezifischen Technischen Unterlagen mit gesetzlich vorgeschriebenem Inhalt nachgewiesen werden können. Bei den meisten CE-kennzeichnungspflichtigen Richtlinien/Verordnungen ist darüber hinaus eine Risikobeurteilung des Produkts vorgeschrieben.
Wir geben Ihnen in unserer Einstiegsberatung einen Überblick, welche Sicherheitsaspekte und Dokumentationspflichten für Ihr Produkt bestehen, und beantworten auch weitere Fragen, wie z.B.:
- Welche weiteren Kennzeichnungen benötigt mein Produkt?
- Was ist eine Risikobeurteilung?
- Welche technischen Normen sind auf mein Produkt anwendbar?
- Wo finde ich weiterführende Informationen und die Volltexte der Richtlinien und Verordnungen?
- Was ist eine EU-Konformitätserklärung, und wie sieht diese aus?
Sogenannte „Harmonisierte Normen“ werden im Amtsblatt der Europäischen Kommission gelistet und dafür vorgesehen, die gesetzlichen Anforderungen von EU-Richtlinien und -Verordnungen technisch und produktspezifisch zu konkretisieren. Zur Einhaltung der EU-Vorschriften sollten daher Normen und branchenübliche technische Spezifikationen und Standards bereits in der Produktentwicklung verwendet und berücksichtigt werden.
Wir helfen Ihnen dabei, die Bedeutung von Normen für Sicherheit Ihrer Produkte zu verstehen, sowie erste, für Ihr Produkt relevante Normen zu identifizieren.
Als Wirtschaftsakteur, d.h. gewerbetreibende Person oder Unternehmen, haben Sie eine Sorgfaltspflicht für die von Ihnen auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte. Der Umfang dieser Pflichten hängt davon ab, welche Art von Wirtschaftsakteur Sie sind.
Viele EU-Produktsicherheitsvorschriften definieren i.d.R. fünf Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler, Bevollmächtigter, Fulfilment-Dienstleister). Zu beachten ist, dass man für unterschiedliche Produkte, die man auf dem Markt bereitstellt, ein jeweils unterschiedlicher Wirtschaftsakteur sein kann.
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, welche Art von Wirtschaftsakteur Sie sind und welche Pflichten für Sie damit einhergehen. Wir beraten Sie z.B. darüber,
- welche Sorgfaltspflichten Sie hinsichtlich der Konformität der von Ihnen bereitgestellten Produkte haben,
- welche (Technischen) Unterlagen Sie auf Anfrage einer Marktüberwachung übermitteln müssen,
- welche Nachweise und Erklärungen Sie von Ihren Lieferanten einholen sollten und welche Pflichten entlang der Lieferkette bestehen.
Ihre Vorteile
- Schnelle Übersicht über einzuhaltende Anforderungen
- Produktspezifische Einstiegsberatung
- Klarheit über Ihre Rolle als Wirtschaftsakteur und dazugehörige Pflichten
- Aufbau grundlegender Kompetenzen zu den Prinzipien der CE-Kennzeichnung, Produktsicherheit und Normenanwendung
Kostenpflichtige Dienstleistungen
CE-Expertenberatung.
Services für die Sicherheit Ihrer Produkte.
Für vertieften Beratungsbedarf bieten wir über die Einstiegsberatung hinaus unsere Expertise und aktive Unterstützung bei allen Themen rund um CE und Produktsicherheit an. Von detaillierter Expertenberatung zu einem bestimmten Thema bis hin zur langfristigen Begleitung eines ehrgeizigen Entwicklungsprojekts – sprechen Sie uns an!
Unser Angebot
Viele Fragen zur CE-Kennzeichnung und zur Produktsicherheit kommen erst während der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auf. Egal ob bei Fragen zur praktischen Umsetzung spezieller Anforderungen, der Notwendigkeit vertiefter Normenrecherchen oder Fragen nach absehbaren regulatorischen Veränderungen, die von der EU-Kommission angekündigt sind: Kommen Sie nach der Erstberatung gerne wieder auf uns zu – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Eine häufige Herausforderung bei Aufbau, Umbau und Erweiterung von Maschinen und Anlagen ist die Einschätzung, ob es sich um eine „wesentliche Veränderung“ oder um den Aufbau einer „Gesamtheit von Maschinen“ (umgangssprachlich auch „verkettete Anlage“ oder „komplexe Anlage“) handelt. Wesentliche Veränderungen und Gesamtheiten von Maschinen benötigen eine vollständige Konformitätsbewertung und eine neue CE-Kennzeichnung - üblicherweise durch die Person oder Firma, welche den Umbau oder die Erweiterung durchführt.
Wir unterstützen Sie bei der fachlichen Einschätzung, ob es sich bei einem Projekt um eine wesentliche Veränderung oder um eine Gesamtheit von Maschinen handelt, und bei den damit einhergehenden Pflichten bei der Konformitätsbewertung und Dokumentation.
Technische Unterlagen sind der wichtigste Nachweis für Marktüberwachungsbehörden, um die Konformität von Produkten mit den gesetzlichen Anforderungen zu beurteilen. Die meisten EU-Vorschriften zur Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung fordern Technische Unterlagen, welche von bestimmten Wirtschaftsakteuren auf Anfrage einer Behörde übermittelt werden müssen.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der gesetzlich geforderten Unterlagen – durch das musterhafte Entwerfen, Anlegen und Befüllen, oder mit einem Doku-Check der Unterlagen, die Sie vorbereitet haben.
Die Risikobeurteilung ist meist ein wesentlicher geforderter Bestandteil der Technischen Unterlagen und unterliegt bei einigen Richtlinien/Verordnungen normativen Anforderungen, wie beispielsweise durch die Norm ISO 12100 oder durch den CENELEC Leitfaden 32. Die Risikobeurteilung dient der systematischen Identifizierung und Minderung von Gefährdungen, die von einem Produkt ausgehen, damit die Schutzziele der EU-Produktvorschriften eingehalten werden.
Wir unterstützen Sie beim Entwurf der Risikobeurteilung oder mit einer Prüfung Ihrer Risikobeurteilung auf die Anforderungen einschlägiger Richtlinien/Verordnungen und Normen.
Die Betriebsanleitung ist Teil der Produktsicherheit – Produkthersteller sollten für deren Abfassung daher besondere Sorgfalt walten lassen. Wie bei der Risikobeurteilung gibt es für die Gestaltung von Betriebs-/Bedienungsanleitungen sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch normative Vorgaben.
Wir prüfen die von Ihnen entworfene Anleitung auf formelle Übereinstimmung mit diesen Anforderungen, insbesondere respektive der Einhaltung von IEC/IEEE 82079-1 für technische und allgemeine Konsumprodukte sowie ISO 20607 für Maschinen.
Mit wenigen Ausnahmen benötigt jedes CE-kennzeichnungspflichtige Produkt eine EU-Konformitätserklärung sowie vorgeschriebene Kennzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit. Wissen Sie Bescheid, wo Sie die dazugehörigen Informationen finden und wie Sie vorgehen, wenn Ihr Produkt von verschiedenen Richtlinien und Verordnungen erfasst ist?
Wir unterstützen Sie beim Entwurf oder bei der Prüfung Ihrer Konformitätserklärung und Ihrer Produktkennzeichnung.
CE und Produktsicherheit ist kein Thema, das nur Einzelpersonen betrifft: Vom Einkauf über die Forschung und Entwicklung, Konstruktion, Qualitätssicherung bis hin zum After-Sales-Service und der Geschäftsleitung sind verschiedenste Stellen in einem Unternehmen gefragt, um die Konformität der Produkte zu gewährleisten.
Wir unterstützen Sie bei der Integration von Prozessen und Arbeitsschritten, die für die CE-Konformität und die Sicherheit Ihrer Produkte relevant sind, in Ihre betrieblichen Abläufe, und helfen Ihnen dabei, die Verantwortlichkeiten in Ihrem Betrieb festzulegen und ein Bewusstsein für gesetzliche Anforderungen zu schaffen.
Ob In-House bei Ihnen vor Ort, virtuell oder als Gastreferent auf Ihrer Veranstaltung: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Schulungen, Informationsveranstaltungen und Seminare nach Ihrem Bedarf an. Profitieren Sie von unserer langjährigen Referententätigkeit bei Zertifikatslehrgängen zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit sowie von kundenspezifisch beauftragten In-House-Seminaren!
Beispiele durchgeführter Seminare/Schulungen:
- Grundseminar zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit
- Zertifikatslehrgang zum CE-Beauftragten für Maschinen und Anlagen
- Praxisseminar zur Umsetzung der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- CE-Updateschulung zu jährlichen Neuerungen und Entwicklungen
- CE-Seminar zur Niederspannungsrichtlinie/EMV-Richtlinie/Funkanlagenrichtlinie/RoHS-Richtlinie
- CE-Seminar zur Fachkraft für Spielzeugsicherheit
- Übersicht zu Produktsicherheitsanforderungen für Führungskräfte
Sprechen Sie uns an – wir entwerfen das passende Angebot für Sie.
Ihre Vorteile
- Produkt- und unternehmensspezifisches Beratungsangebot
- Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
- Begleitung in allen Entwicklungsphasen von der Produktidee bis zur Markteinführung und (Serien-)Produktion
- Bleibender Kompetenzaufbau zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheit in Ihrem eigenen Betrieb
* Beratungsleistungen im Umfang von höchstens zwei Stunden sind kostenfrei für Unternehmen mit Sitz in Bayern, welche die Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens erfüllen. Für Unternehmen, welche die o.g. Kriterien nicht erfüllen, ist gerne eine kurze, kostenfreie Orientierungsberatung mit der unverbindlichen Möglichkeit einer anschließenden, kostenpflichtigen Beratung möglich.
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