Öffentliche Ladeinfrastruktur auf staatlichen Liegenschaften des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern verfolgt im Bereich der Entwicklung von Antriebstechnologien grundsätzlich einen technologieoffenen Ansatz. Aktuell hat sich insbesondere die Elektromobilität etabliert und gilt als eine zentrale Maßnahme zum Erreichen der CO2-Ziele. Der erfolgreiche Hochlauf der Elektromobilität hängt jedoch maßgeblich vom bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur ab. Hierfür werden Flächen benötigt, um Elektrofahrzeuge dort zu laden, wo sie im Alltag stehen. Auch der Freistaat Bayern leistet hier seinen Beitrag. Zusätzlich zur Förderung von Ladepunkten sollen der Privatwirtschaft auch geeignete staatliche Liegenschaften zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten angeboten werden.
Worum geht es genau?
Der Freistaat verfügt über zentrale Flächen in Wohngebieten und Siedlungsräumen, die sich optimal für den Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten eignen können. Verantwortlich für diese Flächen sind in Bayern jeweils die liegenschaftsverwaltenden Behörden. Diese werden ihre Flächen im Rahmen dieses Projektes nach einheitlichen Kriterien bewerten und der Privatwirtschaft je nach Eignung zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anbieten. Interessierte Unternehmen werden sich dann auf diese Flächen bewerben können.
Wie ist das Vorgehen geplant?
Nach Sichtung und Bewertung durch die Behörden werden geeignete Flächen über das FlaechenTOOL der Bundesregierung zentral veröffentlicht. Für die Vergabe der Flächen stellt der Freistaat ein zentrales Managementsystem zur Verfügung, über das sich Ladeinfrastrukturbetreiber auf Liegenschaften bewerben können. Weitere Details und Modalitäten können dann zwischen Bewerber und Freistaat abgestimmt werden.
Mit der zentralen Koordination des Projektes wurde die bei der Bayern Innovativ GmbH angesiedelte Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt: Kontakt unter e-liegenschaft(at)bayern-innovativ.de
Wo finde ich die Portale?
- Zugang zum FlächenTOOL der Bundesregierung, in dem Flächen zum Aufbau von Ladepunkten gesammelt und vorgestellt werden: FlaechenTOOL der Bundesregierung
- Zugang zum Managementsystem nach Registrierung: Verwaltungssystem
- Registrierung nur für Behörden: Managementsystem des Freistaats
- Eine Registrierung für privatwirtschaftliche Interessenten bzw. Bewerber auf die Liegenschaften wird in Q3/Q4 2025 freigeschaltet.
Häufig gestellte Fragen
In diesem Projekt kann sich jeder Interessent auf eine angebotene Liegenschaft bewerben. Die Bewerbung im Rahmen dieses Projektes erfolgt ausschließlich über ein Bewerbungsformular im oben genannten Managementsystem. Im Rahmen der Bewerbung werden u.a. Interesse und Kompetenzen des Bewerbers, erwartete Zielgruppen, Art/Leistung der Ladeinfrastruktur oder sonstige Infrastrukturmaßnahmen und Services angefragt. Als koordinierende Einrichtung für das Projekt kann die Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern nach eigenem Ermessen zusätzliche oder ergänzende Informationen anfragen. Alle Informationen werden von der Kompetenzstelle vertraulich behandelt und nur den jeweiligen Behörden bzw. den im Projekt eingebundenen Organisationseinheiten des Freistaates zugänglich gemacht. Insbesondere werden Informationen im Bewerbungsprozess nicht anderen Bewerbern zugänglich gemacht.
Identifizierte Liegenschaften werden in der Regel zeitlich unbefristet angeboten. Nach Eingang der ersten Bewerbung bleibt die jeweilige Liegenschaft noch für einen bestimmten Zeitraum offen (vsl. 4 Wochen), um weitere Bewerbungen zu ermöglichen. Danach wird der Bewerbungsprozess gesperrt und die vorliegenden Bewerbungen durch die verantwortlichen Behörden gewertet. Entsprechende Informationen werden im Managementsystem zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich haben Interessenten keinen Einfluss darauf, welche Liegenschaften zum Aufbau von Ladeinfrastruktur angeboten werden und keinen Anspruch darauf, als Bewerber ausgewählt zu werden. Die Entscheidung über das Anbieten von Liegenschaften und die Bewertung der Bewerbungen liegt ausschließlich beim Freistaat bzw. den liegenschaftsverwaltenden Behörden. Behörden können ihre Liegenschaftsangebote nach eigenem Ermessen auch wieder zurückziehen. Ebenso können Interessenten von abgegebenen Bewerbungen zurücktreten. In beiden Fällen ist entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung. Im Übrigen ergeben sich Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen aus der Abstimmung zwischen Behörde und Interessent bzw. durch die entsprechenden Verträge zur Liegenschaftsvergabe (Gestattungsvertrag).
Die jeweiligen Behörden können nur ihre eigenen Betriebsabläufe und Belange im Rahmen der Verwaltungsvorschriften bewerten. Wirtschaftlichkeit und Bedarfe von öffentlichen Ladepunkten müssen die interessierten Ladeinfrastrukturbetreiber bewerten, die hier entsprechende Alltagserfahrungen gesammelt haben.
Um im Sinne der privatwirtschaftlichen Bewerber Konflikte mit Wasserschutzgebieten, geplanten Grünflächen oder sonstigen Vorgaben zu vermeiden, werden zunächst nur die Liegenschaften berücksichtigt, die schon heute als Parkplatz genutzt werden. Darüber hinaus werden die Behörden auch behördliche Belange berücksichtigen.
Grundsätzlich können sich alle privatwirtschaftlichen Akteure auf bereitgestellte Liegenschaften bewerben. Hierbei müssen die Bewerber allerdings ihre Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Kompetenz im Bereich Ladeinfrastruktur belegen. Bei mehreren Interessenten wird ein Bewerber ausgewählt.
Die Flächen werden auch nach der Vergabe im Eigentum des Freistaats bleiben. Die Nutzung als Ladeinfrastruktur wird auf mehrere Jahre zeitlich befristet sein. Entsprechende Details werden dann situativ zwischen den Behörden und den Bewerbern vertraglich ausgehandelt und fixiert.
Grundsätzlich handelt es sich hier um keine Beschaffungsmaßnahme des Freistaates. Ziel des Projektes ist es, der Privatwirtschaft potenziell geeignete Ladeorte auf Liegenschaften des Freistaates zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Ladepunkten anzubieten. Die Liegenschaften werden über das FlaechenTOOL.de der Bundesregierung öffentlich kommuniziert. Eine eigene Ausschreibung o.ä. ist nicht vorgesehen.
Die liegenschaftsverwaltenden Behörden können die Fläche lediglich nach eigenen bzw. behördlichen Kriterien bewerten. Die Entscheidung, eine Liegenschaft öffentlich anzubieten, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der jeweiligen Behörde. Technische oder bauliche Möglichkeiten liegen ebenso im Verantwortungsbereich eines Bewerbers wie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Die Liegenschaften bleiben im Eigentum des Freistaates bzw. der liegenschaftsverwaltenden Behörden. Die Konditionen für die Nutzung der Liegenschaften als Ladeinfrastruktur können im Rahmen der Bewerbung mit den jeweiligen Behörden vertraglich verankert werden, u.a. Miete bzw. Pacht, Zugangs- oder Leitungsrechte, Wegesicherung oder Ladekonditionen. Bei Liegenschaften, die als öffentlicher Straßenraum gewidmet sind, stehen verkehrliche Kriterien im Vordergrund.
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