Workshop
Grundlagen zur Anwendung der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
23. April 2026
09:00 - 16:30 Uhr
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Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die ab dem 20.01.2027 angewendet werden muss!
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230!
Wirtschaftsakteure im Maschinensektor sollten sich rechtzeitig über die Neuerungen informieren, da die neuen Anforderungen Zeit für die Umsetzung benötigen. Im Workshop werden die Inhalte der EU-Maschinenverordnung vorgestellt, vor allem im Hinblick auf die Änderungen gegenüber der aktuell geltenden Maschinenrichtlinie.
Dabei wird der Fokus auf die Umsetzung der geänderten Anforderungen in der Praxis gelegt.
Bitte beachten Sie: Für einen optimalen Nutzen der Seminarinhalte werden Grundkenntnisse über die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie über die Grundlagen der CE-Kennzeichnung vorausgesetzt. Werfen Sie bei Bedarf gerne einen Blick in unsere CE-Merkblätter oder vereinbaren hier einen Beratungstermin mit uns.
Themengebiete
- Was ändert sich bei den allgemeinen Regelungen für Maschinen?
- Welche neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaanforderungen kommen hinzu?
- Wie führe ich die Schritte zur CE-Kennzeichnung durch?
- Was muss in der Risikobeurteilung ergänzt werden?
- Welche technischen Unterlagen sind als Konformitätsnachweis zu dokumentieren?
- Welche neuen Regelungen gibt es für die Betriebs-/Montageanleitung?
- Wie muss die neue EU-Konformitätserklärung aussehen?
- Welche Angaben muss die Maschinenkennzeichnung enthalten?
- Welche Querbeziehungen bestehen zu anderen EU-Vorschriften wie z.B. der KI-Verordnung oder der Cyberresilienzverordnung?
Das erwartet Sie im Workshop
Der Workshop gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und die geänderten Anforderungen gegenüber der aktuell gültigen EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Dazu zählen die Pflichten der Hersteller, Importeure und Händler, sowie die Konformitätsbewertungsverfahren. Auch bezüglich der Maschinensicherheit gibt es neue und geänderte Anforderungen, wie z.B. zur Cybersicherheit oder zum Betrieb autonomer Maschinen.
Neben den inhaltlichen Präsentationen wird den Teilnehmenden die Möglichkeit geboten, ihre Fragen zu stellen und zu diskutieren.
Nutzen
- Umfassendes Verständnis der neuen Anforderungen nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Rechtzeitige Vorbereitung auf zukünftige gesetzliche Anforderungen
- Einblick in das Zusammenspiel neuer CE-relevanter EU-Verordnungen
- Praktische Hinweise für die Umsetzung an einem Produktbeispiel
- Checkliste zum Vorgehen bei der Umstellung von Maschinenrichtlinie auf Maschinenverordnung im eigenen Unternehmen
Adressatenkreis
Alle Personengruppen und Unternehmen, die Maschinen oder dazugehörige Produkte herstellen, entwerfen, herstellen lassen, oder handeln:
- Hersteller
- Einführer (Importeure)
- Händler
- Erfinder und Patentinhaber
- Start-ups und Existenzgründer
Der Workshop ist für unterschiedlichste Funktionen in Firmen geeignet, z.B.:
- Entwicklung
- Konstruktion
- Produktmanagement
- Einkauf
- Qualitätsmanagement
- Geschäftsführung
- Vertrieb und After-Sales-Service
09:00 - 09:30
Begrüßung und Vorstellungsrunde
09:30 - 10:00
Wiederholung: Grundprinzipien der CE-Kennzeichnung und Grundla-gen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
10:00 - 10:45
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Neue Inhalte gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Praktische Vorgehensweise zur Umstellung
- Neue Dokumentationspflichten und Produktkennzeichnungen
- EU-Konformitätserklärung und -Einbauerklärung
- Neue Inhalte der Betriebs- und Montageanleitung
- Neue Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
- Übersicht und Checkliste zur Umstellung
10:45 - 11:00
Kaffeepause
11:00 - 12:30
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (Fortsetzung)
12:30 - 13:30
Mittagspause
13:30 - 14:30
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (Fortsetzung)
14:30 - 15:00
Betrachtung der Belange von Maschinenherstellern
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542
- Cybersicherheitsverordnung (EU) 2024/2847
15:00 - 15:15
Kaffeepause
15:15 - 16:00
Betrachtung der Belange von Maschinenherstellern (Fortsetzung)
- KI-Verordnung (EU) 2024/1689
16:00 - 16:30
Zusammenfassung, Fragerunde und Diskussion
16:30
Ende der Veranstaltung
Ihre Referenten
| Unternehmen / Forschungsinstitute | 490,00 € (netto) | 583,10 € (brutto)* |
Parkplätze
In unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort sind hauptsächlich kostenpflichtige Parkplätze vorhanden. Eine Bezahlung ist nur gegen Münzgeld oder per PayByPhone-App möglich. Wir bitten um Verständnis.
Verpflegung am Seminartag
In den Pausen wird jeweils ein kleiner Imbiss serviert (auch vegetarisch).
Kaffee, Tee, Wasser und Schorle stehen ganztags jederzeit zur Verfügung.
Fachlicher Kontakt
Organisatorischer Kontakt