Änderung der De-minimis-Verordnung

10.07.2024

Am 01. Juli 2024 ist eine geänderte Fassung der De-minimis-Verordnung in Kraft getreten. Unternehmen können jetzt bis zu 300.000 Euro an staatlichen Beihilfen innerhalb von drei Jahren erhalten, statt bisher 200.000 Euro.

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Projekte von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW). Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) hat dazu Richtlinien zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft aufgelegt. Ziel der Förderrichtlinien ist es, neue Impulse und Maßnahmen zur Förderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen. Angesprochen sind Maßnahmenträger, die sich für die Branche oder einzelne Teilmärkte einsetzen und wirtschaftlich ausgerichtete Formate und Projekte entwickeln, frei nach dem Motto „aus der Branche für die Branche“. Bayernkreativ wurde beauftragt, zu den Förderrichtlinien des StMWi für die KKW zu beraten und Anträge vorzuprüfen.  

Die aktuelle Regelung ermöglicht eine Zuwendung unter der Voraussetzung, dass du im Zeitraum von drei Jahren insgesamt nicht mehr als 300.000 Euro an Förderung nach der De-minimis-Verordnung erhalten hast (vormals lag die maximale Höchstgrenze bei 200.000 Euro in drei Jahren).

Für weitere Informationen findest du hier ein FAQ:

Mehr erfahren

Bayern Innovativ Newsservice

Sie möchten regelmäßige Updates zu den Branchen, Technologie- und Themenfeldern von Bayern Innovativ erhalten? Bei unserem Newsservice sind Sie genau richtig!

Jetzt kostenlos anmelden

iStock©tagphoto_1206330305,