Neue EU-Düngemittelverordnung

01.08.2022

Düngemittel aus organischen Abfällen könnten 30 Prozent der abgebauten Düngemittel ersetzen. Nach den alten Vorschriften konnten jedoch nur konventionelle, nicht-organische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken gewonnen oder chemisch hergestellt werden, in der EU frei gehandelt werden. Bisher konnten innovative Düngemittel, die aus organischem Material hergestellt wurden, nur auf der Grundlage des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten in den Binnenmarkt gelangen, was aufgrund unterschiedlicher nationaler Vorschriften oft schwierig ist. Diese Produkte hatten daher einen Wettbewerbsnachteil, der Innovationen und Investitionen in die Kreislaufwirtschaft behinderte.

Seit Mitte Juli ist nun die neue EU-Verordnung für Düngemittel in Kraft. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest und führt erstmals Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln ein. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden. Die Unternehmen hatten drei Jahre Zeit, ihre Herstellungsverfahren anzupassen und die neuen Vorschriften einzuhalten. Um die Unternehmen darüber hinaus zu unterstützen, hat die EU-Kommission einen Leitfaden zur Kennzeichnung von Düngemitteln in der EU herausgegeben. Auf der Grundlage der umfassenden wissenschaftlichen Forschung der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU wurden zudem die neuen Vorschriften erweitert, um das Inverkehrbringen zusätzlicher Düngemittel mit Bestandteilen aus zurückgewonnenen Abfällen zu ermöglichen. Außerdem wurden begleitende Rechtsvorschriften für die sichere Verwendung von Nebenprodukten aus anderen Industriezweigen erlassen, wie der petrochemischen oder der Metallindustrie.

Die neue EU-Verordnung

  • öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte, wie z. B. organische und organisch-mineralische Düngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Hemmstoffe, Pflanzen-Biostimulanzien, Kultursubstrate oder Mischungen;
  • legt gemeinsame Regeln für die Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen für Düngeprodukte fest;
  • führt zum ersten Mal in Düngemitteln Grenzwerte für toxische Stoffe wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen ein. Dadurch werden ein hohes Maß an Bodenschutz gewährleistet und die Gesundheits- und Umweltrisiken verringert, während Hersteller ihre Herstellungsverfahren an die neuen Grenzwerte anpassen können;
  • erhält die optionale Harmonisierung aufrecht: Da Düngemittel manchmal auf lokaler Ebene hergestellt werden, bleibt es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften der EU-Länder einhalten wollen, um ihre Produkte auf den EU-Markt zu bringen. Unternehmen, die die nationalen Vorschriften anwenden wollen, ohne die CE-Kennzeichnung anzubringen, können ihre Produkte weiterhin in anderen EU-Ländern nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung verkaufen.

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Weitere Informationen zur neuen Düngemittelverordnung finden Sie hier .


Quelle: Europäische Kommission

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