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19.02.2024
Die Initiative „Recht auf Reparatur“ ergänzt mehrere andere Vorschläge der Kommission, mit denen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts hinweg ein nachhaltiger Konsum erreicht und der Rahmen für ein echtes EU-weites „Recht auf Reparatur“ geschaffen werden soll. Dieser Vorschlag soll zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf die neue Regeln für das Recht auf Reparatur geeinigt. Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei allen Geräten verlangen können, die technisch reparierbar sein müssen (etwa Tablets, Smartphones, aber auch Waschmaschinen, Geschirrspüler usw.). Die Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen und dabei insbesondere auch anzugeben, wieviel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden.
Neu ist darüber hinaus die Einrichtung einer europäischen Reparaturplattform, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, über einfach zu bedienende Suchwerkzeuge passende Reparaturwerkstätten zu finden. Über die Plattform werden Reparaturwerkstätten, oft kleine und mittlere Unternehmen, ihre Dienstleistungen anbieten können.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen den Text, auf den sie sich politisch geeinigt haben, nun noch förmlich verabschieden. Sobald dies geschehen ist, wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.
Quelle. Europäische Kommission