Handwerker aufgepasst - Kreislaufwirtschaft gefragt

18.05.2022

Die Kreislaufwirtschaft gewinnt in Zeiten von Materialknappheit und Umweltschutz in der EU an Bedeutung. Dies trifft auch auf die Behandlung von Abfällen auf Baustellen zu. Frankreich hat die hier maßgebenden EU-Vorordnungen umgesetzt und durch nationale Regelungen ergänzt. Bauunternehmen müssen diesen Anforderungen nachkommen und sollten folgende Kernfragen beantworten können:

  • Welche Bauabfälle sind von der Pflicht zur Abfallentsorgung in Frankreich erfasst?
  • Wie sind Gefahrenstoffe auf der Baustelle zu lagern?
  • Was müssen Handwerksbetriebe beachten, wenn z. B. Lackreste auf der Baustelle übrigbleiben?
  • Wo können Bauabfälle in Frankreich entsorgt werden?
  • Welche Auflagen gelten für die Rückführung von Bauabfällen nach Deutschland?

Dieses Merkblatt sowie weitere Leitfäden mit einem Überblick über alle wichtigen Bestimmungen für handwerkliche Aktivitäten - vom Gewerberecht bin his zu Umsatzsteuerabwicklung können Sie kostenfrei hier bestellen. https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/7501a731-dd8c-1a7a-740a-258c475c9b1d

Quelle: EEN Konsortialpartner Bayern Handwerk International

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