07.07.2022
Mit der Verordnung über die allgemeine Sicherheit von Fahrzeugen werden ab heute Fahrer-Assistenz-Systeme eingeführt, die den Straßenverkehr sicherer machen sollen. Damit wird der Rechtsrahmen für die Genehmigung automatisierter und vollständig fahrerloser Fahrzeuge in der EU geschaffen. Die Kommission wird auf Grundlage der Verordnung noch in diesem Sommer technische Vorschriften für die Genehmigung von fahrerlosen Fahrzeugen vorlegen. So kann die EU eine Vorreiterrolle beim fahrerlosen Fahren einnehmen. Im kommenden Jahr werden zudem die Vorschriften zur technischen Überwachung von Fahrzeugen überarbeitet. Dafür bittet die Kommission in einer Konsultation um Rückmeldung .
Ziel der nun in Kraft getretenen Verordnung ist es, Fahrzeuginsassen, Fußgänger und Radfahrer besser zu schützen. Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2038 mehr als 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden können.
Von heute an umfassen die neuen Maßnahmen, mit denen Sicherheitsfunktionen zur Unterstützung des Fahrers eingeführt werden, folgende Aspekte:
- für alle Straßenfahrzeuge (d. h. Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse): intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent mit Kamera oder Sensoren, Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenspeicher sowie Notbremslicht;
- für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: zusätzliche Funktionen wie Spurhaltesysteme und automatische Bremssysteme
- für Busse und Lastkraftwagen: Technologien zur besseren Erkennung möglicher toter Winkel, Warnhinweise zur Vermeidung von Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern und Reifendrucküberwachungssysteme.
Die Vorschriften gelten zunächst für neue Fahrzeugtypen, ab dem 7. Juli 2024 dann für alle Neufahrzeuge. Einige der neuen Maßnahmen werden bis 2029 auf verschiedene Arten von Straßenfahrzeugen ausgeweitet.
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Quelle: Europäische Kommission