EU-Rat gibt grünes Licht für mehr Verbraucherschutz

Das Enterprise Europe Network informiert:
19.06.2023

Am 23. Mai 2023 hat die EU die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU)2023/988 veröffentlicht, mit der strengere Sicherheitsvorschriften sowohl für online als auch für offline verkaufte Produkte eingeführt werden. Mit der Verordnung wird die Marktüberwachung für unsichere Produkte verbessert, gleichzeitig werden die Verbraucherrechte für Käuferinnen und Käufer unsicherer Produkte gestärkt.

Konkret bedeutet das:

  • Online-Marktplätze müssen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, wenn sie auf ihrer Plattform ein gefährliches Produkt entdecken, und sie müssen eine zentrale Kontaktstelle angeben, die für Produktsicherheit zuständig ist.
  • Online-Marktplätze können künftig per Anordnung von den Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichtet werden, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu nehmen oder den Zugang dazu zu sperren.
  • Einheitliche Überwachungsvorschriften gelten für den gesamten Binnenmarkt, für alle Produkte.
  • Hat sich ein Produkt als unsicher erwiesen, müssen die Wirtschaftsakteure unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherseite informieren.
  • Muss ein Produkt zurückgerufen werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (und sie können zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen).
  • Wirtschaftsakteure sollen eine für online und offline verkaufte Produkte verantwortliche Person benennen, die – unabhängig von der Herkunft der Produkte – dafür sorgt, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

Hintergrund

Mit der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit aus dem Jahr 2001 wurde sichergestellt, dass alle in der EU vermarkteten Verbrauchsgüter allgemeinen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die wachsende Zahl online verkaufter Waren und Produkte hat nun eine Aktualisierung erforderlich gemacht, um die Vorschriften an die aktuellen digitalen und technologischen Entwicklungen anzupassen.

Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (die in nationale Vorschriften umgesetzt werden musste) wird nun zu einer Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (die den Mitgliedstaaten keinen Spielraum für Abweichungen bei der Umsetzung lässt).

Die Vorschriften gelten für alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer und Händler), ebenso wie für Online-Unternehmen und Online-Marktplätze. Mit der Umwandlung der Richtlinie in eine Verordnung wird auch ein solider Rechtsrahmen geschaffen, der garantiert, dass Produkte sicher sind und den europäischen Normen entsprechen.

Nach der förmlichen Annahme der Verordnung und ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten nun 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften über die allgemeine Produktsicherheit anzuwenden.

Zur ausführlichen Verordnung gelangen Sie hier . https://germany.representation.ec.europa.eu/news/bahnverkehr-besserer-schutz-und-angenehmere-reiseerfahrung-fur-fahrgaste-2023-06-07_de

https://www.urban-initiative.eu/https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/expert-groups/consult?lang=en&groupID=3838https://public-buyers-community.ec.europa.eu/news/public-procurement-data-space-unlocking-wealth-eu-public-procurement-data-europehttps://www.eu-japan.eu/events/world-class-manufacturing-mission-I

Quelle: EU Kommission

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