Wettbewerb und Landwirtschaft

12.01.2023

Ziel der Konsultation

Im Jahr 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine neue Ausnahmeregelung angenommen, die Wettbewerbsbeschränkungen für Vereinbarungen im Agrarsektor erlaubt, wenn diese unerlässlich sind, um Nachhaltigkeitsstandards zu erreichen, die höher sind als die verbindlichen EU- oder nationalen Standards. Im Zeitraum von Februar bis Mai 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine erste Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen, um die wichtigsten Bedenken der einschlägigen Interessengruppen hinsichtlich der Anwendung von Artikel 210a der GMO durch die Kommission zu ermitteln. Im Anschluss an diese Aufforderung hat die Europäische Kommission eine erste Fassung des Textes erstellt, die nun den Interessengruppen vorgelegt wird. Die Kommission wird den Leitlinienentwurf auf der Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen aktualisieren, bevor er im vierten Quartal 2023 verabschiedet wird.

Die Interessensvertreter aus der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere Primärerzeugern, einschließlich Erzeugerorganisationen, Verarbeitern, Vertriebsunternehmen, Groß- und Einzelhändler, Anbieter von Betriebsmitteln sowie Branchenverbänden gruppen sind aufgefordert, ihre Meinung zu dem Text zu äußern. Das Ziel ist es insbesondere, Folgendes zu erfahren

  • Die Meinung der Interessengruppen darüber, ob der Textentwurf alle ihre Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie Artikel 210a der GMO verwendet werden sollte, um von der Ausnahmeregelung zu profitieren, erschöpfend behandelt. Die Europäische Kommission ist insbesondere daran interessiert, ob der Entwurf der Leitlinien diese Punkte in einer ausreichend klaren und verständlichen Weise behandelt.
  • Die Anmerkungen der Beteiligten zum Inhalt des Textes. Die Europäische Kommission erwartet insbesondere die Ansichten und Kommentare der Interessengruppen zu der Art und Weise, wie der Leitlinienentwurf den Anwendungsbereich des Ausschlusses, die Bedingungen für die Anwendung des Ausschlusses und die Möglichkeit des Eingreifens der Kommission im Einzelnen beschreibt. Die Interessengruppen werden gebeten, Vorschläge zur Verbesserung des Textes zu machen.
  • Die Ansichten der Beteiligten zur Genauigkeit der Beispiele. Der Entwurf der Leitlinien enthält viele Beispiele zur Veranschaulichung des Inhalts, um dem Leser konkrete Anhaltspunkte zu geben. Die Beteiligten werden gebeten, ihre Meinung dazu zu äußern, ob die Beispiele klar und realistisch genug sind, und Vorschläge zu machen, wie die Beispiele aktualisiert werden können, z. B. auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen.Ziel der Konsultation

Wer sollte an der Konsultation teilnehmen?

Alle Bürger und Organisationen sind eingeladen, sich an dieser Konsultation zu beteiligen. Weiterhin werden insbesondere Beiträge erbeten von: Interessenvertretern aus der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere Primärerzeugern, einschließlich Erzeugerorganisationen, Verarbeitern, Vertriebsunternehmen, Großhändlern, Einzelhändlern, Anbietern von Betriebsmitteln sowie Branchenverbänden, die Akteure aus mehreren Stufen der Versorgungskette zusammenführen, öffentliche Behörden, insbesondere nationale Wettbewerbsbehörden, Landwirtschaftsministerien und regionale Behörden, Verbraucherorganisationen, Organisationen, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit befassen (Angebot/Entwicklung von Wissensaustausch, Normen, Zertifizierung usw.), einschließlich einschlägiger Organisationen der Zivilgesellschaft.

Rückmeldungen sind bis zum 24. April 2023 möglich.

Weiterführende Informationen zu der Konsultation finden Sie hier . https://www.ofi.at/branchen/lebensmittel-verpackung/projekte-verpackung/microplasticatfood.html

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