Digital Service Act

06.12.2022

https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/digital

Worauf zielt das Gesetz über digitale Dienste zentral ab?

Die neuen Vorschriften sind verhältnismäßig, fördern Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit und erleichtern die Expansion kleinerer Plattformen sowie von KMU und Start-ups. Im Sinne der europäischen Werte werden die Verantwortlichkeiten der Nutzer/innen, Plattformen und Behörden neu austariert – mit den Bürgerinnen und Bürgern im Mittelpunkt.

Was sich ändert: Besserer Schutz der Verbraucher/innen und ihrer Grundrechte im Internet, Schaffung eines leistungsfähigen bzw. klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmens für Online-Plattformen, Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt

Für die Bürgerinnen und Bürger
- Besserer Schutz der Grundrechte
- Größere Auswahl, niedrigere Preise
- Weniger illegale Inhalte

Für Anbieter digitaler Dienste
- Rechtssicherheit, Harmonisierung der Vorschriften
- Einfachere Gründung und Expansion in Europa

Für gewerbliche Nutzer digitaler Dienste
- Größere Auswahl, niedrigere Preise
- Zugang zu EU-weiten Märkten über Plattformen
- Gemeinsames Vorgehen gegenüber Anbietern illegaler Inhalte

Für die Gesellschaft insgesamt
- Strengere demokratische Kontrolle und Aufsicht über systemische Plattformen
- Minderung systemischer Risiken wie Manipulation oder Desinformation

Das Gesetz über digitale Dienste enthält Vorschriften für vermittelnde Online-Dienste, die täglich von Millionen von Menschen in Europa genutzt werden. Die Pflichten der Online-Unternehmen variieren je nach Rolle, Größe und Auswirkung im Online-Umfeld. Alle Online-Vermittler, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, müssen die neuen Vorschriften beachten, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb niedergelassen sind. Kleinst- und Kleinunternehmen unterliegen Verpflichtungen entsprechend ihren Kapazitäten und ihrer Größe und handeln dabei verantwortungsvoll.

Wie geht es weiter?

Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über digitale Dienste am 16. November 2022 haben die Online-Plattformen bis 17. Februar 2023 Zeit, um die Anzahl aktiver Endnutzer auf ihren Websites  zu veröffentlichen und der Kommission mitzuteilen. Auf Grundlage dieser Nutzerzahlen wird die Kommission prüfen, ob eine Plattform als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine benannt werden sollte. Nach einem Benennungsbeschluss der Kommission hat die betreffende Einrichtung dann vier Monate Zeit, um den Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier .


Quelle: Europäische Kommission

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