Holz: Klimaretter oder Klimasünder?

UBA-Gutachten stellt Klimaneutralität von Holzenergie infrage – Fachverband reagiert empört und warnt vor „bürokratischem Wildwuchs“

24.10.2025

Quelle: E & M powernews

Ein Gutachten des Umweltbundesamtes zweifelt an der Klimaneutralität von Holzenergie. Branchenvertreter reagieren darauf empört.

„Fassungslos“ ist Marlene Mortler, Vorsitzende des Fachverbands Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie, laut einer Mitteilung des Verbandes. „Es ist traurig zu sehen, wie das Umweltbundesamt den Job der fossilen Energiewirtschaft macht und sich in einen Grabenkampf gegen die Holzenergie verschanzt“.

Anlass der Aufregung ist ein Kurzgutachten, das der Jurist Markus Lehnshack vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (Ikem) im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) erstellt hat. Es trägt den Titel „Klimawirkung der energetischen Holznutzung“. Es kommt zu dem Schluss, dass Strom und Wärme aus Holz nicht uneingeschränkt als erneuerbare Energie im Sinne der Pariser Klimaziele eingestuft werden können.

Insbesondere die bestehende Praxis in den Bereichen Bilanzierung, Emissionshandel und Verbraucherschutz kritisiert der Autor: „Die derzeitigen Regelungen vermitteln uneinheitliche Signale, die bei Unternehmen und Verbraucher*innen den irreführenden Eindruck erwecken können, dass die energetische Nutzung von Holz generell klimaneutral sei.“

So werde im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele die Entnahme von Holz zur energetischen Nutzung im sogenannten „LULUCF“-Sektor (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) bilanziert. In den Sektoren, die Holz energetisch nutzen – wie Verkehr, Gebäude oder Industrie –, werden die Emissionen der energetischen Holznutzung hingegen lediglich berichtet, ohne sich negativ auf die Emissionsbudgets auszuwirken. Dadurch sollen Doppelbilanzierungen vermieden werden.

Im Sinne des Verursacherprinzips – wonach diejenigen die Kosten einer Umweltbelastung zu tragen haben, die sie herbeiführen – könne dies zu Fehlkommunikation im Verbraucherschutz führen, schreibt Lehnshack. Emissionen aus Holzimporten aus Drittländern würden darüber hinaus in keinem Sektor bilanziert und gelten daher als klimaneutral.

Kritik, die man beim FVH nicht ernst nehmen will: „Holzenergie ist und bleibt ein vollwertiger erneuerbarer Energieträger in allen relevanten Gesetzen und Förderprogrammen und trägt in erheblichem Maße zum Klimaschutz bei“, schreibt der Verband und beruft sich auf Daten, die das UBA selbst publiziert habe: Allein im Jahr 2024 seien rund 32 Millionen Tonnen CO2 eingespart worden, indem Strom und Wärme aus Holz statt aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas erzeugt wurden.

„Das UBA hat den Schuss noch nicht gehört“

Doch Lehnshaks Ausführungen gehen noch weiter. Insgesamt fehle eine allgemeingültige Definition für erneuerbare Energie aus holzartiger Biomasse, sowohl im Bereich der Gesetzgebung als auch im Bereich der Förderprogramme. Eine umfassende Reform sei erforderlich, resümiert der Jurist und schlägt die Verabschiedung eines neuen Gesetzes vor, in dem alle Anforderungen an den Einsatz von Biomasse zusammengefasst werden.

Das können im Zusammenhang mit der Umsetzung der RED III Richtlinie geschehen, schreibt der Gutachter: „Ein solches Biomasse-Nachhaltigkeitsgesetz könnte derart aufgebaut werden, dass in einem allgemeinen Teil die Definitionen, Prinzipien sowie Treibhausgaseinsparungs- und Nachhaltigkeitskriterien geregelt werden.“ In weiteren Kapiteln könne man dann spezielle Anforderungen für Nachhaltigkeitsnachweise von Strom, Kraftstoffen oder Wärme aus Biomasse festzulegen. Dabei solle auch das Prinzip der Kaskadennutzung, das die energetische Nutzung von Holz nur in Ausnahmefällen und ausschließlich am Ende der Wertschöpfungskette vorsieht, konkretisiert werden.

Auch die Regelungen im Emissionshandel müssten Lehnshack zufolge angepasst werden. Die Voraussetzungen und Folgen der Verlagerung der Berichterstattung von dem LULUCF-Sektor auf andere Sektoren sei allerdings „hochkomplex und wäre in einem umfassenden Forschungsvorhaben zu betrachten“, schreibt er. Schnell umsetzbar seien aber beispielsweise Konkretisierungen beim Verbraucherschutz. Deutschland könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen und eine Definition von „klimaneutralen Produkten“ entwickeln.

Beim FVH allerdings räumt man den Vorschlägen keine große Chance auf Umsetzung ein: „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag klar zum Abbau von Bürokratie bekannt – nicht zu deren Ausbau. Die Vorschläge des UBA sind ohne Relevanz für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger und gehören deshalb in den Papierkorb“, wettert Marlene Mortler: „Das UBA hat den Schuss noch nicht gehört, wenn es weitere Regulierungen und Detailregelungen im Wärmebereich oder für die Holzverwendung fordert. Was wir definitiv nicht brauchen, sind weitere Regelungen, die den Gesetzesdschungel noch dichter, komplizierter und bürokratischer machen.“ 

Das Gutachten „Klimawirkung der energetischen Holznutzung“ ist auf der Internetseiten des UBA abrufbar.

Autorin: Katia Meyer-Tien

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