Bundestag beschließt Zuschuss zu Netzentgelten
Bundestag beschließt 6,5-Milliarden-Euro-Zuschuss zur Senkung der Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026
14.11.2025
Quelle: E & M powernews
Der Bundestag hat für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzkosten bewilligt. Ziel ist die Entlastung von Haushalten und Unternehmen.
Der Bundestag hat am 13. November den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2026 verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitzustellen, um die Strompreise für private und gewerbliche Verbraucher zu senken.
Der Zuschuss soll laut Bundesregierung über die Netzbetreiber an die Stromkunden weitergegeben werden. Grundlage ist der neue § 24c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der die Kostenentlastung rechtlich verankert. Ziel sei es, Stromkosten für Haushalte und Industrie zu dämpfen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu sichern.
Entgeltsenkung weitergeben
Im Bundestag stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für den Entwurf, die Grünen votierten dagegen, AfD und Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Entwurf mit kleineren Änderungen gebilligt. Eine vom Bundesrat geforderte Verlängerung der Maßnahme über 2026 hinaus fand keine Mehrheit.
Die Netzbetreiber werden verpflichtet, auf ihren Internetseiten beispielhaft zu zeigen, wie sich der Zuschuss auf typische Kundengruppen auswirkt: Haushaltskunden mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, Gewerbekunden mit 50.000 kWh und Industriekunden mit 24 Millionen kWh. So soll Transparenz über die Wirkung der Entlastung geschaffen werden. Ein Änderungsantrag der Koalition schränkt die Pflicht zur Weitergabe der Entlastung ein: Für Verträge mit Preisgarantie gilt die Regel nicht, sofern die Garantie auch die Netzentgelte umfasst.
Energiebranche reagiert positiv
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Gesetz. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach von einem richtigen Schritt, um Stromkunden zu entlasten. „Mit rund 30 Prozent Anteil an den Stromkosten sind die Netzentgelte ein wirksamer Hebel“, erklärte Liebing. Zugleich plädierte er dafür, den Zuschuss ab 2027 teilweise auch auf netzseitige Umlagen auszuweiten, um regionale Unterschiede bei der Entlastung zu verringern.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt den Zuschuss. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae bezeichnete ihn als wichtigen Beitrag zur Dämpfung der Strompreise, mahnte jedoch an, die Maßnahme auf mehrere Jahre zu verlängern. „Um Planungssicherheit für Investitionen zu schaffen, hätte der Zuschuss langfristig beschlossen werden sollen“, sagte Andreae. Eine gleichmäßige Entlastung aller Stromkunden könne der Zuschuss nicht gewährleisten. Dafür sei eine Senkung der Stromsteuer besser geeignet, regte sie an.
Netzanschlussverfahren beschleunigen
Kritik kommt auch vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE). Geschäftsführer Robert Busch sieht in der EnWG-Novelle, zu der der Zuschuss gehört, zwar Fortschritte bei Digitalisierung, Verbraucherschutz und Energy Sharing, fordert aber Nachbesserungen. Vor allem bei Netzanschlussverfahren müsse die Bundesregierung „zügig und professionell handeln“, um die bestehenden Engpässe im Stromnetz zu lösen.
Begriff Kundenanlage klären
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Sola) lobte eine im EnWG enthaltene Übergangsregelung zum bisher geltenden Recht für sogenannte Kundenanlagen. Demnach wird die bisherige, vom BGH verworfene Regelung bis Ende 2028 zumindest für den Bestand erhalten.
Wie weit diese Regelung in der Praxis hilft und vor allem bei neuen Projekten zum Mieterstrom und der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung anwendbar ist, bleib fraglich, kritisiert der Verband zugleich. Der Gesetzgeber solle deshalb schnellstmöglich eine dauerhaft rechtssichere und europarechtskonforme Regelung nachliefern, wie sie im Rechtsgutachten erarbeitet wurde, appelliert der BSW-Solar.
Der Bundestag kündigte an, das Verfahren zur Entlastung der Netzentgelte 2027 erneut zu prüfen. Ob es eine Verlängerung des Zuschusses geben wird, bleibt offen. Für 2026 soll die finanzielle Unterstützung nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums jedoch sicherstellen, dass die Strompreise für Verbraucher deutlich sinken.
Autorin: Susanne Harmsen
Das könnte Sie auch interessieren
Bayern Innovativ Newsservice
Sie möchten regelmäßige Updates zu den Branchen, Technologie- und Themenfeldern von Bayern Innovativ erhalten? Bei unserem Newsservice sind Sie genau richtig!