Branche noch unzufrieden mit vorgelegten NEST-Regeln

Mit dem NEST-Paket modernisiert die Bundesnetzagentur die Anreizregulierung für Strom- und Gasnetze – mit höheren Effizienzanforderungen, kürzeren Regulierungsperioden und neuen Investitionsanreizen

31.10.2025

Quelle: E & M powernews

Die Bundesnetzagentur hat die finalen Entwürfe ihres NEST-Pakets zur Anreizregulierung bei Strom- und Gasnetzen vorgelegt. Sie sollen Ende 2025 in Kraft treten und ab 2028/2029 gelten.

Die Bundesnetzagentur hat im Februar vergangenen Jahres ihren Prozess „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST) zur Weiterentwicklung der Anreizregulierung eingeleitet und intensiv konsultiert. Am 29. Oktober dieses Jahres hat sie nun einen Entwurf vorgelegt, den der Länderausschuss der Behörde am 13. November 2025 beraten wird. Sollten die Landesregulierungsbehörden dem Verfahren nicht ihr Benehmen herstellen, müsste die Behörde deren Stellungnahme berücksichtigen.

Die vorgelegten Festlegungen zur Ausgestaltung des Effizienzvergleichs, des Produktivitätsfaktors und der Kapitalverzinsung werden Mitte November übermittelt und stehen unter dem Vorbehalt, dass sich bis dahin keine neuen Erkenntnisse ergeben. Demnach sollen die Regelungen im Laufe des Jahres 2025 wirksam werden und die Basis für Kostenprüfungen im Gas- und Strombereich bilden, die 2026 beziehungsweise 2027 beginnen, sowie für die 5. Regulierungsperiode ab 2028/2029.

Wichtige Änderungen

Im Kern behält die Behörde den bisherigen Regulierungsansatz bei, modernisiert ihn jedoch: So soll die Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre verkürzt werden — nach einer Übergangszeit. Zugleich vereinfacht die Bundesnetzagentur die Kostenprüfung spürbar und hebt den Eigenkapitalzinssatz vor dem Hintergrund der anstehenden Aufgaben deutlich an.

Parallel dazu steigen die Effizienzanforderungen, um auch die Belange der Netznutzer zu berücksichtigen. Laut der Behörde enthält das Paket ein „ausgewogenes, im Einzelnen fachlich gut begründetes und zukunftsorientiertes Gesamtkonzept der Kostenregulierung“ für Stromverteil-, Gasverteil- und Gasfernleitungsnetzbetreiber.

Eine zentrale Änderung gegenüber den Entwürfen vom Sommer 2025 betrifft das vereinfachte Verfahren für Stromverteilnetzbetreiber: Diese können künftig – analog zum Regelverfahren – bei wachsender Versorgungsaufgabe über fünf Jahre eine Anpassung ihrer Betriebskosten erhalten. Das führt nach Angaben der Behörde zu einem Erlösanstieg von rund zwei Prozent, entsprechend etwa 380 Millionen Euro pro Jahr für diese Verteilnetzbetreiber im Regel- und vereinfachten Verfahren.

Pauschale Kapitalkostenvergütung

Zudem wird die Mindesteffizienz beim Effizienzvergleich von 60 Prozent auf 70 Prozent angehoben. Die maximal abzubauende Ineffizienz reduziert sich damit und Bürokratie etwa durch Härtefallanträge entfällt. Bei der pauschalen Kapitalkostenvergütung erhält die Fremdkapitalkomponente künftig eine stärkere Gewichtung für Jahre mit hoher Investitionstätigkeit – vor Beginn der Regulierungsperiode und einheitlich für alle Netzbetreiber auf Basis von Branchendaten.

Für den Zugang zum vereinfachten Verfahren gilt künftig eine angepasste Erlösobergrenze anstelle des bisherigen Ausgangsniveaus. Netzbetreiber im Regelverfahren sollen künftig eine Marktabdeckungsquote von 90 Prozent im Strom- und 84 Prozent im Gasbereich erreichen. Die Agentur schätzt, dass sich damit die Zahl der Netzbetreiber im Regelverfahren gegenüber heute nur unwesentlich erhöht.

Investitionsanreize

Das Paket enthält darüber hinaus Instrumente, die Investitionsanreize setzen sollen: Netzbetreiber erhalten beispielsweise bei neuen Investitionen über den Kapitalkostenaufschlag Mittel im Voraus auf Plankostenbasis und mit aktuellen Fremdkapitalzinsen. Mengenrisiken für die Netzbetreiber entfallen durch das Regulierungskonto: Zulässige Erlöse werden stets erwirtschaftet, unabhängig von der tatsächlichen Netznutzung. 

Damit steige laut der Behörde der Eigenkapitalzinssatz strukturell um rund 1,2 Prozent, was im Schnitt etwa 215 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise über eine Milliarde Euro für die kommende Regulierungsperiode bedeutet. Die Gewerbesteuer wird weiterhin kalkulatorisch anerkannt – auch wenn sie beispielsweise im kommunalen Querverbund nicht anfällt.

Offene Branchenwünsche 

Die Branchenverbände zeigen gemischte Reaktionen. So begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die OPEX-Anpassung im vereinfachten Verfahren. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Die neue Regelung schafft mehr Gerechtigkeit in der Regulierung und stärkt die Investitionsfähigkeit in der Fläche.“

Der Bundesverband der Energie‑ und Wasserwirtschaft (BDEW) weist auf die großen Investitionsbedarfe im Netzbereich hin und sieht den Regulierungsrahmen noch nicht auf internationalem Niveau verankert. „Wir rechnen mit Netzinvestitionen von allein in den kommenden fünf Jahren von rund 280 Milliarden Euro, ohne privates Kapital werden wir den Netzausbau nicht stemmen können“, mahnte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Sie hofft nun auf Verbesserungen durch den Länderausschuss.

Die NEST-Regeln Stand vom September 2025 stehen als PDF zum Download bereit.

Autorin: Susanne Harmsen

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