Über 40.000 Anlagen fallen aus Einspeisevergütung
14.11.2025
Quelle: E & M powernews
Die Zahl der Ü20-PV-Anlagen, die aus der EEG-Förderung fallen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Bis zum Jahr 2030 werden es fast 200.000 sein.
Die Alterspyramide wächst nach oben schnell in die Breite. Waren es im Jahr 2021 noch 16.074 „PV-Einheiten“, die aus der Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fielen, so sind es in diesem Jahr 44.232. Das zeigt eine Auswertung des Bundesverbands der Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Basis des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Im kommenden Jahr werden demnach 66.044 PV-Anlagen ins Ü20-Alter kommen. Im Jahr 2030 steigt die Zahl auf 188.811.
In Bayern trifft es in diesem Jahr 19.220 Anlagen, nächstes Jahr sind es laut BSW-Solar-Auswertung 25.631. An zweiter Stelle im Ländervergleich folgt Baden-Württemberg, dort sind es dieses Jahr 9.979 PV-Anlagen, 2026 erreichen 15.172 die Altersschwelle. In Nordrhein-Westfalen fallen in diesem Jahr 5.284 Anlagen aus Förderung, 2026 trifft es 7.430. Im Flächenland Niedersachsen sind es im laufenden Jahr 2.759 Anlagen, im kommenden Jahr fällt die Vergütung bei 4.453 weg.
Mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Installationen, die bundesweit Ende des Jahrzehnts aus der Regelung rutschen, entfallen auf Bayern, knapp 19 Prozent auf Baden-Württemberg, 14 Prozent auf NRW und 8 Prozent auf Niedersachsen.
Betreiber von Anlagen, die das kritische Alter erreichen, haben drei Optionen, wie sie die Technik weiter wirtschaftlich nutzen können, wie die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) und das Solar-Cluster Baden-Württemberg betonen. Infrage kommen: Weiterbetrieb bei Volleinspeisung, Umstellung auf Eigenversorgung oder Repowering.
Optionen für den Weiterbetrieb
Wer sich für einen Weiterbetrieb mit Volleinspeisung entscheidet, dem zahlt der Netzbetreiber nach Worten der KEA-BW eine „Einspeisevergütung light“. Basis ist der durchschnittliche Erlös, den Solarstrom an der Strombörse erzielt. Davon gehen die Vermarktungskosten des Netzbetreibers weg. Diese Variante lohne sich für Haushalte, die einen sehr geringen Stromverbrauch vor Ort haben, so die KEA-BW. EEG-Anlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung müssen in die Direktvermarktung wechseln.
Option zwei ist die Umstellung auf Eigenverbrauch und die Einspeisung des im Haushalt nicht nutzbaren Solarstroms. Diese Option bietet sich für Haushalte an, bei denen ein moderater bis hoher Stromverbrauch vorhanden ist und die durch Eigenverbrauch Stromkosten einsparen wollen.
Als dritte Möglichkeit gilt das Repowering der Anlage. „Für eine Repowering-Maßnahme innerhalb der EEG-Vergütungszeit ist geplant: Bis zur Leistung der alten Anlage gibt es weiterhin die bestehende EEG-Vergütung bis zum Förderende. Für die Mehrleistung der Anlage erhalten die Betreiber die neue gültige EEG-Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme“, so die KEA. Aktuell habe die EU dies jedoch noch nicht beihilferechtlich genehmigt.
Autor: Manfred Fischer