Ohne Eigenkapital droht Stillstand der Energiewende
Studie sieht Eigenkapitallücke von 68 Milliarden Euro bei kommunalen Energieversorgern und schlägt hybride Finanzierungsmodelle vor
24.04.2026
Quelle: E & M powernews
Viele Kommunen haben knappe Kassen und können das nötige Kapital für die Energiewende aus den laufenden Haushalten nicht bereitstellen. Eine Studie will zur Lösung beitragen.
Eine aktuelle Studie von Agora Energiewende, Stiftung Klimaneutralität und Dezernat Zukunft beziffert erstmals den bundesweiten Eigenkapitalbedarf kommunaler Energieversorgungsunternehmen. Bis 2035 ergibt sich demnach eine Lücke von rund 68 Milliarden Euro. Betroffen sind vor allem kommunale Energieversorger, denn viele Kommunen haben knappe Kassen und können das Kapital aus den laufenden Haushalten nicht bereitstellen.
Der Investitionsbedarf insgesamt fällt deutlich höher aus. Bis 2045 müssen rund 647 Milliarden Euro in die Infrastruktur fließen. Die Eigenkapitalbasis vieler der knapp 900 kommunalen Unternehmen reicht dafür nicht aus. Fehlt ausreichendes Eigenkapital, sinkt die Kreditwürdigkeit. Damit erschwert sich der Zugang zu Fremdkapital, das für die Umsetzung zentraler Projekte notwendig ist. Hier setzt nun die neue Studie an. Sie geht dabei auch auf den von der Bunderegierung gemeinsam mit der KfW gestarteten „Deutschland-Standard“ ein. Mit dem neuen Instrument will der Bund private und kommunale Investitionen in zentralen Zukunftsfeldern erleichtern (wir berichteten).
Die Studie zeigt, dass Kommunen zwar rechtlich in der Lage sind, ihre Unternehmen mit Eigenkapital auszustatten. Die finanzielle Realität begrenzt diese Möglichkeit jedoch erheblich. Das Defizit der kommunalen Haushalte erreichte 2025 mit 31,9 Milliarden Euro einen Höchststand, laut den nun vorliegenden Ergebnissen. Spielräume für zusätzliche Kapitalzuführungen bestehen kaum.
Kreditfinanzierte Eigenkapitalmaßnahmen stoßen ebenfalls an Grenzen. Zwar gelten Investitionen in Netze als wirtschaftlich tragfähig. Die Rückflüsse über Dividenden erfolgen jedoch oft erst langfristig. Gleichzeitig belasten Zins- und Tilgungszahlungen kurzfristig die Haushalte. Diese zeitliche Verschiebung führt dazu, dass Kommunalaufsichten entsprechende Finanzierungen häufig ablehnen.
Hybride Finanzierungsinstrumente als Ansatz
Die Autorinnen und Autoren der Studie mit dem Titel „Eigenkapital für die Energiewende“ haben nun „hybrides Kapital“ als zentralen Ansatz zur Stärkung der Eigenkapitalbasis herausgearbeitet. Dieses Instrument verbindet Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital. Banken berücksichtigen es bei der Kreditvergabe als wirtschaftliches Eigenkapital, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen langfristige Verfügbarkeit und Nachrangigkeit im Insolvenzfall.
Ein Beispiel sind laut den Studienautoren nachrangige Gesellschafterdarlehen. Kommunen nehmen Kredite auf und leiten diese als Darlehen an ihre Energieversorger weiter. Bei entsprechender Ausgestaltung erfolgt die Rückzahlung über feste Zins- und Tilgungsstrukturen. Damit unterscheiden sich diese Instrumente von klassischen Eigenkapitalzuführungen, die von unsicheren Dividendenerträgen abhängen.
Beispiele zeigen die praktische Umsetzbarkeit. In Hannover erhielt Enercity 700 Millionen Euro über ein solches Darlehen. In Hessen stellt die Landesförderbank Nachrangkapital bereit. Beide Modelle zielen darauf ab, die finanzielle Belastung öffentlicher Haushalte zu begrenzen.
Die Umsetzung hybrider Finanzierungen hänge jedoch weniger vom Rechtsrahmen als von politischen Faktoren ab, so die Verfasser der Studie. Kommunalaufsichten spielen eine zentrale Rolle bei der Genehmigung von Kreditaufnahmen. Unterschiedliche Auslegungen führen zu Unsicherheiten und Verzögerungen. Die Studie fordert daher Anpassungen im Kommunalrecht. Standardisierte Verfahren und klare Regelungen könnten die Umsetzung erleichtern. Zudem bestehe Bedarf an einem Ausbau der Förderstrukturen auf Landesebene.
Vorschlag für einen „Deutschland-Standard“
Als Lösung schlägt die Studie ein abgestimmtes System über alle föderalen Ebenen vor. Kommunen sollen auf Basis langfristiger Investitionspläne ihre Eigenkapitallücke ermitteln und gezielt hybride Instrumente einsetzen. Länder sollen rechtliche Hürden abbauen, Bürgschaften bereitstellen und Förderprogramme ausweiten.
Der Bund soll hier ergänzend eingreifen, etwa mit Rückbürgschaften, Kreditprogrammen und der Entwicklung einheitlicher Standards. Zudem sieht das Konzept den Aufbau von Plattformen zur Einbindung privater Investoren vor. Ziel ist es, auch kleinere Projekte für institutionelles Kapital zugänglich zu machen. Die Studie versteht diesen Ansatz als „Blaupause“ für eine flächendeckende Lösung.
Die gesamte Studie „Eigenkapital für die Energiewende“ steht auf der Internetseite von Dezernat Zukunft als PDF zur Verfügung.
Autorin: Heidi Roider