Hilfe zur strategischen Planung der Ladeinfrastruktur

Neues „MasterplanTOOL“ unterstützt Kommunen beim bedarfsgerechten Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur

09.02.2026

Quelle: E & M powernews

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur will mit einem neuen Planungsinstrument den Kommunen beim Aufbau öffentlicher Lademöglichkeiten helfen.

 

Unter der Bezeichnung „MasterplanTOOL“ stellt die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ein IT-Lösung zur Verfügung, mit der Kommunen und Landkreise einen Maßnahmenplan erstellen können, um Schritt für Schritt ein lokales Ladenetz aufzubauen.

Das digitale Angebot gliedert sich in zwei Teile: einen Informationsteil mit Erklärvideos über die wesentlichen Phasen, die beim Aufbau der Ladeinfrastruktur durchlaufen werden müssen, und einen Planungsteil, in den der aktuelle Bestand und der künftige Bedarf einfließen.

Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog umfasst 64 Punkte in den vier Phasen Orientierung und Vernetzung, Planung, Vergabe und Genehmigung sowie Errichtung und Betrieb. Je nach Situation vor Ort, können einzelne Maßnahmen hinzugefügt beziehungsweise angepasst werden.

Zu den Maßnahmen in Phase 1, also während der Orientierung und Vernetzung, gehören beispielsweise die Festlegung von Zuständigkeiten und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle. Auch die strategische Entscheidung sollte sehr früh fallen, ob die Kommune lediglich die Rolle der Genehmigungsbehörde einnimmt oder auch mit eigenen Ladeinfrastrukturkonzepten und den entsprechenden Ausschreibungen in Erscheinung tritt.

Zentrales Element der Planungsphase ist die Bedarfsanalyse, um die Menge der Ladepunkte und ihre Standorte festlegen zu können. Die Nationale Leitstelle empfiehlt hier, auch über den Tellerrand hinauszuschauen und die Versorgungsage in Nachbarkommunen zu berücksichtigen, um Überkapazitäten zu vermeiden und eine harmonisierte Planung zu gewährleisten. In dieser Phase sollte auch das Betreibermodell festgelegt werden.

Angabe der installierten Ladeleistung und des prognostizierten Bedarfs

Mit Hilfe einer sogenannten Tool Box lässt sich online aus den Daten der Nationalen Leitstelle sehr schnell der Grad der aktuellen Bedarfsdeckung ermitteln. Dafür ist die Eingabe des amtlichen Regionalschlüssels oder des Namens der jeweiligen Kommune notwendig. Für die jeweilige Stadt wird dann der Grad der Bedarfsdeckung für 2025 angegeben und in Relation zum Bedarf der Jahre 2030 und 2035 gesetzt. Dazu werden jeweils die installierte Ladeleistung und der zusätzliche Leistungsbedarf angegeben.

Für Frankfurt am Main besteht den Angaben zufolge aktuell eine Bedarfsdeckung von 48 Prozent, bei einer gesamten installierten Ladeleistung von 39,4 MW. Der zusätzliche Bedarf wird mit 42,1 MW beziffert. Für die Bayerische Landeshauptstadt München steht aktuell eine Bedarfsdeckung von 49 Prozent zu Buche mit 55,8 MW installierter Leistung und 57,8 MW zusätzlichem Bedarf. In der Stadt Wismar ist der Bedarf mit 5,8 MW dagegen zu 100 Prozent gedeckt. Um den prognostizierten Bedarf 2035 zu decken, müssten laut Tool Box noch 3,5 MW installiert werden.

Während bei halböffentlichen Ladepunkten, etwa in Firmen oder im Handel, das Bauordnungsrecht maßgeblich ist, ist im öffentlichen Raum meist eine Sondernutzungserlaubnis zum Aufbau der Infrastruktur notwendig.

Schließlich weist die Nationale Leitstelle auf die Notwendigkeit hin, die Zusammenarbeit mit Bauunternehmen und Stromnetzbetreibern zu koordinieren und zu monitoren – eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung.
„Unser neues MasterplanTOOL ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir in der Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur Kommunen als zentralen Akteur beim Ladeinfrastrukturausbau vor Ort betrachten“, sagt Johannes Pallasch, Leiter und Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Die Bundesregierung hatte im November 2025 den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 beschlossen. Damit soll ressortübergreifend eine Gesamtstrategie zum Ausbau des Ladenetzes etabliert werden. Der Masterplan umfasst 41 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern: Nachfrage und Investitionen stärken, Umsetzung vereinfachen und beschleunigen, Wettbewerb und Preistransparenz erhöhen, Integration ins Stromnetz verbessern sowie Nutzerfreundlichkeit und Innovation steigern.

Autor: Fritz Wilhelm