Förderrichtlinie Material-Hub-Initiative MaterialNeutral

17.12.2025

Als Teil des Fachprogramms „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin)“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt die Förderrichtlinie Projekte im Rahmen der Material-Hub-Initiative „Ressourcensouveränität durch Materialinnovationen“ (MaterialNeutral) Modul 3 „Ressourcenschonung durch lebenszyklusoptimierte Materialgestaltung“.

Materialien sind häufig der Anfang vieler Wertschöpfungsketten. Entsprechend ist eine innovative Entwicklung von neuen Materialien stets von großem Interesse. Materialentwicklung wird dabei als lebenszyklusorientierter Prozess verstanden – von der Konzeption bis zum Lebensende – mit dem Ziel, Emissionen zu reduzieren, die Kreislauffähigkeit zu steigern und die Gebrauchstauglichkeit zu verlängern. Hier werden 
Die Förderrichtlinie unterstützt risikoreiche, anwendungsorientierte und vorwettbewerbliche FuE-Projekte, die eine nachhaltige, kreislauforientierte und ressourceneffiziente Wirtschaft fördern sollen. Der Fokus liegt auf Materialinnovationen mit einem Technologiereifegrad (TRL) zwischen 3 und 6, wobei eine Erhöhung um mindestens eine Stufe im Projektverlauf angestrebt wird. Einzelne Vorhaben mit einem niedrigeren TRL können unter Umständen ebenfalls gefördert werden (siehe dazu die Details der Richtlinie). Die Vorhaben müssen eine hohe industrielle Hebelwirkung erzielen und/oder die Nachhaltigkeit der Materialien verbessern. Die Projekte müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und ein klares Industrieinteresse sowie Skalierbarkeit nachweisen. 
Gefördert werden Projekte in drei Schwerpunkten:

  • A: Nachhaltige Entwicklung und Lebenszyklusoptimierung (z. B. Rezyklierbarkeit, Lebensdauer, Materialverbrauch),
  • B: Verbesserung der Materialperformance und Wiederverwendbarkeit (z. B. Schutzschichten, modulare Systeme),
  • C: Integration von Materialfunktionen zur Nachhaltigkeit (z. B. hybride Systeme, intelligente Materialien).

Die Nachhaltigkeitsbewertung über den gesamten Lebenszyklus ist verpflichtend, ebenso wird die Zusammenarbeit mit der Plattform „MaterialDigital“ erwartet. Ausgeschlossen sind Batteriematerialien, Wasserstoffspeicherung, PFAS-Substitution sowie Anwendungen in Lebensmittel- und Kosmetikbereichen. 

Die Vorlagefrist für Projektskizzen der ersten Verfahrensstufe ist der 23. Februar 2026

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