EnWG-Novelle erleichtert Bau von Energiespeichern

Mehr Verbraucherschutz, schnellere Speicher-Genehmigungen und neue Regeln für Energy Sharing

13.11.2025

Quelle: E & M powernews

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages stimmt dem geänderten „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts“ zu. Es soll Verbraucher schützen und den Speicherausbau beschleunigen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 12. November den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU/CSU angenommen. AfD und die Grünen stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz soll am 13. November in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden und noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Mit der Reform sollen der Verbraucherschutz im Energiesektor gestärkt und der Ausbau erneuerbarer Energien erleichtert werden. Wesentliche Elemente sind die Förderung von gemeinschaftlichem Stromverbrauch − des sogenannten Energy Sharing − sowie die Beschleunigung des Smart Meter Rollouts. Damit soll die Digitalisierung der Energiewirtschaft vorangetrieben werden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem mehrere Änderungen beschlossen. So wird die Frist für Gasnetz-Anschlussbegehren bis Ende 2026 verlängert. Anträge lassen sich damit weiter nach den Regelungen der auslaufenden Gasnetzzugangsverordnung bearbeiten. Auch für Wärmespeicher und unterirdische Wasserstoffspeicher sollen bauplanungsrechtliche Verfahren vereinfacht werden. Laut Koalitionsfraktionen sind diese Anlagen zentral für den Aufbau einer nationalen Wasserstoffwirtschaft.

Die Neuregelungen für Großbatterien

Besonders hervorgehoben wird die Neuregelung für Groß-Batteriespeicher. Sie werden künftig im Baugesetzbuch ausdrücklich als privilegierte Anlagen im Außenbereich anerkannt. Das erleichtert Genehmigungen erheblich, da Großspeicher in der Regel in der Nähe von Umspannwerken und Netzknotenpunkten errichtet werden müssen. Nach Angaben des Ausschusses gilt die Privilegierung für Anlagen ab einer Kapazität von mindestens 1.000 kWh.

Zudem verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Geprüft werden sollen unter anderem ein neues Sanktionsregime und eine Ausweitung des Einsatzbereichs.

Eine umfassendere Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist für 2026 vorgesehen. Ein Änderungsantrag der Grünen fand hingegen keine Mehrheit. Die Fraktion hatte gefordert, Netzanschlussanträge vollständig zu digitalisieren und automatische Schnittstellen einzuführen. Außerdem wollten die Grünen nach österreichischem Vorbild eine zentrale Anlaufstelle für Energy-Sharing-Projekte etablieren.

Solarbranche begrüßt Neufassung des Gesetzes 

Zustimmung kam aus der Solarbranche. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mit Sitz in Berlin begrüßte die im Ausschuss beschlossene Fassung ausdrücklich. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, die Neuregelung sei ein wichtiger Schritt für den beschleunigten Ausbau von Strom-, Wärme- und Wasserstoffspeichern. „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen“, sagte Körnig.

Der Verband lobte vor allem die konsequente Netzentgeltbefreiung von Speichern, die in der Gesetzesnovelle verankert wurde. Nach der neuen Regelung profitieren künftig auch sogenannte Multi-Use-Speicher, die Strom nicht nur aus dem Netz, sondern auch aus Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen beziehen. Zuvor galt die Befreiung nur für Speicher, die ausschließlich Netzstrom einspeisen.

Nach Einschätzung des BSW-Solar können Multi-Use-Speicher dazu beitragen, die Netzanschlusskapazitäten effizienter zu nutzen, Einspeise- und Bezugsspitzen zu reduzieren und so das Stromsystem zu stabilisieren. Sie leisten damit laut Verband einen Beitrag, um die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.

Der BSW-Solar setzt sich weiter für ein gesetzlich festgelegtes Ausbauziel von 100 Millionen kWh Speicherkapazität bis 2030 ein. Derzeit seien 25 Millionen kWh Kapazität installiert, die aber zu 85 Prozent nur für Eigenstrom genutzt werden.

Autorin: Susanne Harmsen