Verlängerung staatlicher Beihilfen

01.12.2022

Eine deutsche Beihilfe-Regelung, mit der grünere Nutzfahrzeugflotten gefördert werden, kann über das Jahr 2024 hinaus verlängert werden. Das hat die Europäische Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung ist die Förderung:

- der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge,
- der Nachrüstung vorhandener Nutzfahrzeuge,
- des Aufbaus von Infrastruktur zum Aufladen/Betanken klimafreundlicher Nutzfahrzeuge und
- der Beauftragung entsprechender Umweltstudien.

Deutschland meldete bei der Kommission seine Absicht an, die Regelung bis Ende 2026 zu verlängern und zusätzliche Mittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro für die Maßnahme bereitzustellen. Die Regelung wurde von der Kommission ursprünglich im Juli 2021 genehmigt, im September 2021 geändert und läuft Ende 2024 aus.

Nach Überprüfung durch die Europäische Kommission, wurde beschlossen,  dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist, um die Umstellung auf weniger umweltschädliche Fahrzeuge im Einklang mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals zu fördern. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Minimum beschränkt und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Verlängerung der Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Mehr erfahren . https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/programmes/digital

Quelle: Europäische Kommission