Bekanntmachung: Förderrichtlinie von „KMU-innovativ“ Projekten
28.03.2024
Unter der Dachmarke „KMU-innovativ“ soll das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich Spitzenforschung gestärkt werden. Dabei soll zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung, insbesondere im Technologiefeld Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, angeregt werden.
Durch stärkere Förderung im Bereich der Umwelttechnologien und -dienstleistungen soll der Trend genutzt und die führende Rolle deutscher Unternehmen gestärkt und weiter ausgebaut werden. Unter anderem soll das Ziel der deutschen Bundesregierung, bis 2045 Treibhausneutralität zu erreichen, gefördert werden. Gegenstand der Förderung sind dabei vor allem risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Antragsberechtigt für die Förderung sind sowohl KMUs als auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die projektbezogenen Ausgaben können dabei individuell bis zu 100% gefördert werden. Interessierte Unternehmen wenden sich bei Interesse direkt an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.