Faktencheck

25.01.2023

Insekten werden in vielen Teilen der Welt regelmäßig gegessen, sie sind eine alternative Proteinquelle. In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, welches sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“.
Das sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Im Rahmen der Prüfung jedes Antrags findet eine ausführliche wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) statt.
Auch die EU-Staaten erhalten den Vorschlag der Kommission zur Zulassung eines Insekts zur Abstimmung, bevor die Kommission eine Zulassung beschließen kann.

In der Europäischen Union sind aktuell vier Insekten als Lebensmittel zugelassen. Im Faktencheck werden u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Insekten sind in der EU als Lebensmittel zugelassen?
  • Wer prüft und wer beschließt die Marktzulassung?
  • Wie müssen insektenhaltige Produkte gekennzeichnet sein?
  • Was ist mit Allergien?
  • Kann jeder Hersteller Insekten in seinen Produkten verwenden?
  • Sind Speiseinsekten im Sinne von Green Deal und Farm-to-Fork-Strategie?

Die vollständigen Informationen finden Sie hier .

Quelle: Europäische Kommission

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12497-Uberarbeitung-der-EU-Vorschriften-fur-Lebensmittelkontaktmaterial_dehttps://germany.representation.ec.europa.eu/news/kreislaufwirtschaft-neue-eu-vorschriften-ermoglichen-verwendung-von-recyceltem-kunststoff-2022-09-15_de