Die Kreislaufwirtschaft gewinnt in Zeiten von Materialknappheit und Umweltschutz in der EU an Bedeutung. Dies trifft auch auf die Behandlung von Abfällen auf Baustellen zu. Frankreich hat die hier maßgebenden EU-Vorordnungen umgesetzt und durch nationale Regelungen ergänzt. Bauunternehmen müssen diesen Anforderungen nachkommen und sollten folgende Kernfragen beantworten können:
Welche Bauabfälle sind von der Pflicht zur Abfallentsorgung in Frankreich erfasst?
Wie sind Gefahrenstoffe auf der Baustelle zu lagern?
Was müssen Handwerksbetriebe beachten, wenn z. B. Lackreste auf der Baustelle übrigbleiben?
Wo können Bauabfälle in Frankreich entsorgt werden?
Welche Auflagen gelten für die Rückführung von Bauabfällen nach Deutschland?