Biomasse behält Status im Stromsteuergesetz
Bundestag bestätigt: Biomasse, Klär- und Deponiegas bleiben steuerlich als erneuerbare Energien anerkannt
13.11.2025
Quelle: E & M powernews
Der Finanzausschuss des Bundestags hat beschlossen: Strom aus Biomasse sowie Klär- und Deponiegas werden auch steuerlich weiter als Strom aus erneuerbaren Energien definiert.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 12. November die geplante Änderung des Stromsteuergesetzes zugunsten der Bioenergie angepasst. Damit bleibt Biomasse – ebenso wie Klär- und Deponiegas – steuerrechtlich als Strom aus erneuerbaren Energien anerkannt. Eine ursprünglich vorgesehene Streichung dieser Erzeugungsformen aus der Begriffsdefinition wurde aus dem Gesetzentwurf entfernt.
Hintergrund ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, das die Koalitionsfraktionen aus SPD und Union mit mehreren Änderungen im Ausschuss beschlossen haben. Ziel der Anpassungen ist es laut den Fraktionen, Missverständnisse zu vermeiden. Es habe die Sorge bestanden, dass die Herausnahme der Bioenergie aus der Definition auch in anderen Rechtsbereichen Folgen haben könnte. Diese Befürchtung habe sich zwar nicht bestätigt, dennoch entschied sich der Ausschuss, die bisherige Regelung beizubehalten.
Begleitet wird der Schritt von einer redaktionellen Anpassung: In den entsprechenden Paragrafen werden künftig Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme und Wasserkraft einzeln genannt. Für diese Formen der Stromerzeugung ändert sich dadurch nichts.
Weitere Anpassungen
Darüber hinaus beschlossen die Abgeordneten weitere Klarstellungen im Stromsteuergesetz. So kann der Anspruch auf Steuerentlastung bei rückumgewandeltem Strom aus Speichern erst nach der Rückumwandlung entstehen.
Außerdem bleibt eine Ausnahme vom sogenannten Versorgerstatus auch dann möglich, wenn Versorger anderen Versorgern Strommengen unentgeltlich zur Eigennutzung bereitstellen. Die Schwelle für Ausnahmen vom Versorgerstatus wird von 2 MW auf 10 MW angehoben, sofern Strom nicht an Letztverbraucher geliefert wird.
Mehrere Änderungen dienen laut den Koalitionsfraktionen dem Bürokratieabbau. Dazu zählen vereinfachte Regelungen für steuerfreie Stromentnahmen. Nach der Abstimmung im Ausschuss wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen, während die Opposition geschlossen dagegen votierte.
Der Entwurf sieht zudem vor, die abgesenkte Stromsteuer für Industrie, Land- und Forstwirtschaft fortzuschreiben. Ohne diese Maßnahme würde die Steuervergünstigung Anfang 2026 auslaufen, was höhere Stromkosten zur Folge hätte.
Ein Antrag der AfD-Fraktion, die Stromsteuer dauerhaft für alle Verbraucher auf das europäische Minimum zu senken, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Die Grünen kündigten an, für die Plenarsitzung am 13. November einen eigenen Antrag vorzulegen. Anders als die AfD sprechen sich die Grünen gegen die Abschaffung der CO2-Bepreisung aus.
Bioenergiebranche erleichtert
Zustimmung kam aus der Branche: Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) lobte die Entscheidung des Finanzausschusses als wichtiges politisches Signal. „Biomasse ist und bleibt erneuerbar“, sagte HBB-Leiterin Sandra Rostek. Der Kompromiss sende ein positives Signal an die Bioenergie-Branche. Zugleich kritisierte Rostek, dass das Bundesfinanzministerium (BMF) einer pragmatischen Anerkennung bereits geprüfter Nachhaltigkeitsnachweise nicht zugestimmt habe.
Nach EU-Vorgaben müssen Bioenergie-Anlagenbetreiber einen nachhaltigen Betrieb nachweisen, um von Steuerbefreiungen zu profitieren. Das BMF hatte aus verfahrenstechnischen Gründen vorgesehen, bestehende Nachweise nicht anzuerkennen. Stattdessen sollte die Steuerbefreiung entfallen und durch eine Rückerstattung ersetzt werden – womit Bioenergie im Stromsteuerrecht nicht länger als erneuerbare Energie gegolten hätte. Mit der jetzt beschlossenen Streichung des Begriffs „erneuerbare Energieträger“ aus dem Gesetz ist diese Regelung vom Tisch.
Die Verbände der Bioenergie-Branche begrüßen neben der Definitionsergänzung auch die geplanten steuerlichen Entlastungen für das produzierende Gewerbe. Diese sollen – wie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen – auch landwirtschaftlichen Betrieben zugutekommen. Das Plenum des Bundestages berät den Gesetzentwurf am 13. November in zweiter und dritter Lesung.
Autorin: Susanne Harmsen