Validierungsförderung: Voraussetzungen

Wer kann einen Antrag stellen?

Bayerische staatliche Hochschulen in Bayern. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen oder die Technologietransferbeauftragten.

Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?

Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit thematischen Schwerpunkten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die 

  • über den Stand der Technik hinausgehen
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen
  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen

Nicht unterstützt werden Vorhaben, die

  • vor der Entscheidung über den Antrag der Hochschule bereits begonnen wurden
  • im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werde

Alle Informationen zur Validierungsförderung

Für das Validierungsprogramm gilt:

  • Die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung bzw. der Forschungsergebnisse muss grundsätzlich geklärt sein
  • Der Schutzrechtsinhaber muss der Antragsberechtigte sein
  • Die unterstützten Forschungstätigkeiten dürfen nicht mittelbar Personen zu Gute kommen, die zur Vermarktung der Erfindung, die validiert werden soll, bereits ein Unternehmen gegründet haben
  • Das Vorhaben ist dem nichtwirtschaftlichen Teil der Hochschule zuzuordnen

Wie wird gefördert?

  • Übernahme von bis zu 100 % der Personal- und Sachausgaben, Reisekosten sowie in begründeten Ausnahmefällen Fremdleistungen
  • max. 300.000 € je Vorhaben
  • Projektdauer bis zu 18 Monate