| AntragDie Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgt elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH. Sie erhalten eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen per E-Mail.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.
Die Anträge sind zu stellen
- für das zweite Halbjahr 2020 bis spätestens 31. Dezember 2020
- für das erste Halbjahr 2021 bis spätestens 30. September 2021
- für das zweite Halbjahr 2021 bis spätestens 10. Juni 2022
- für das erste Halbjahr (1. und 2. Quartal 2022) bis spätestens 10. Juni 2022
Änderungsmitteilungen: Bitte beachten Sie, dass bei etwaigen, nachträglich festgestellten Änderungen (z. B. Finanzhilfe übersteigt den tatsächlichen Liquiditätsengpass), Sie laut Mitteilungspflicht und gemäß Richtlinie 9.2 (Erstattungspflicht bei Überschussbetrag) verpflichtet sind, dies der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle mitzuteilen. Nutzen Sie hierzu das Formular zur Änderungsmitteilung (im Antragssystem in Ihrem persönlichen Bereich hinterlegt). Mehr Informationen finden Sie in den FAQs z .B. unter „Welche Änderungen können für einen Antrag nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids berücksichtigt werden?“
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