Spielstättenprogramm: Verfahren

Antrag

Die Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgt elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH. Sie erhalten eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen per E-Mail. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Die Anträge sind zu stellen

- für das zweite Halbjahr 2020 bis spätestens 31. Dezember 2020 - für das erste Halbjahr 2021 bis spätestens 30. September 2021 - für das zweite Halbjahr 2021 bis spätestens 10. Juni 2022 - für das erste Halbjahr (1. und 2. Quartal 2022) bis spätestens 10. Juni 2022

Änderungsmitteilungen: Bitte beachten Sie, dass bei etwaigen, nachträglich festgestellten Änderungen (z. B. Finanzhilfe übersteigt den tatsächlichen Liquiditätsengpass), Sie laut Mitteilungspflicht und gemäß Richtlinie 9.2 (Erstattungspflicht bei Überschussbetrag) verpflichtet sind, dies der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle mitzuteilen. Nutzen Sie hierzu das Formular zur Änderungsmitteilung (im Antragssystem in Ihrem persönlichen Bereich hinterlegt). Mehr Informationen finden Sie in den FAQs z .B. unter „Welche Änderungen können für einen Antrag nach Erhalt eines Bewilligungsbescheids berücksichtigt werden?“

Prüfung durch die Bewilligungsstelle

Die Bewilligungsstelle prüft mithilfe der Bayern Innovativ GmbH das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Die Prüfung erfolgt anhand des Antrags, des bestätigten Liquiditätsbedarfsplans sowie der weiteren nötigen Unterlagen.

Als Bewilligungsstellen sind zuständig:

  • die Regierung von Mittelfranken (für die Kulturveranstalter bzw. Spielstätten mit Sitz in Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie der Oberpfalz) 
  • die Regierung von Oberbayern (für die Kulturveranstalter bzw. Spielstätten mit Sitz in Ober- und Niederbayern sowie Schwaben)

Bescheid

Nach Vorprüfung durch die Bayern Innovativ GmbH wird der Antrag zur finalen Entscheidung an die jeweils zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet. Über das jeweilige Prüfungsergebnis erhalten Sie eine E-Mail.

Auszahlung

Die Finanzhilfe wird von der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle nach Bewilligung auf das Konto des Antragstellers überwiesen

Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal

- sechs Kalendermonate im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 - sechs Kalendermonate im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 - sechs Kalendermonate im Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 - drei Kalendermonate im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. März 2022 - drei Kalendermonate im Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 30. Juni 2022