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Der fiktive Unternehmerlohn wird von der Bewilligungsstelle nach Erlass des Bewilligungsbescheides unter dem Vorbehalt der Rückforderung auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Nach Auszahlung, spätestens bis zum 31. Juli 2021 (Bewilligungszeitraum in 2020), bis zum 31. Dezember 2021 (Bewilligungszeitraum in 2021), bzw. bis zum 31. März 2023 (Bewilligungszeitraum in 2022), prüft die Bewilligungsstelle das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des fiktiven Unternehmerlohns vollumfänglich und erlässt einen Schlussbescheid.
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