Soloselbstständigenprogramm: Verfahren

Antrag

Die Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH. Sie erhalten eine automatisch generierte Eingangsbestätigung mit Ihrem Aktenzeichen per Mail. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. Die Antragstellung für das 2. Quartal 2022 ist bis Ende September 2022 möglich. Den Link zum Antragssystem finden Sie unter Sie unter " Online-Antrag stellen ".

Prüfung durch die Bewilligungsstellen

Die Bewilligungsstelle prüft das Vorliegen der Voraussetzungen der Gewährung des fiktiven Unternehmerlohns zunächst auf Glaubhaftigkeit. Die Prüfung erfolgt anhand des Antrags und der notwendigen weiteren Unterlagen.

Als Bewilligungsstellen sind zuständig:

  • Regierung von Oberbayern
  • Regierung von Niederbayern
  • Regierung der Oberpfalz
  • Regierung von Oberfranken
  • Regierung von Mittelfranken
  • Regierung von Unterfranken
  • Regierung von Schwaben

Bescheid und Auszahlung

Über das jeweilige Prüfungsergebnis erhalten Sie eine E-Mail. Der fiktive Unternehmerlohn wird von der Bewilligungsstelle nach Erlass des Bewilligungsbescheides unter dem Vorbehalt der Rückforderung auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Nach Auszahlung, spätestens bis zum 31. Juli 2021 (Bewilligungszeitraum in 2020), bis zum 31. Dezember 2021 (Bewilligungszeitraum in 2021), bzw. bis zum 31. März 2023 (Bewilligungszeitraum in 2022), prüft die Bewilligungsstelle das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung des fiktiven Unternehmerlohns vollumfänglich und erlässt einen Schlussbescheid.