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Photovoltaik - Ende der EEG-Förderung im Jahr 2020
Welche Änderungen kommen jetzt auf die Betreiber zu?
Autor: Leonard Höcht Stand: Dezember 2018
Im Jahre 2000 wurde das alte Strom-Einspeisungsgesetz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzt. Ziel war die Förderung der Photovoltaik-Branche und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. 20 Jahre lang erfolgt zu einem im Startjahr festgelegten Mindestpreis eine garantierte Abnahme des gewonnenen Solarstroms. Dies soll den privaten und kommerziellen Anlagenbau vorantreiben. Bereits 2020 werden die ersten PV-Anlagen nach momentaner Gesetzeslage keine weitere Förderung der Einspeisevergütung mehr erhalten. Was ändert sich für die Betreiber? Wie sehen mögliche Lösungsansätze aus? Lesen Sie mehr in diesem Fachartikel.
2020 werden somit die ersten PV-Anlagen nach momentaner Gesetzeslage keine weitere Förderung der Einspeisevergütung mehr erhalten. Anlagen, die noch bis 2020 gebaut werden erhalten weiterhin einen 20-jährigen garantierten Einspeisepreis. Die Abschmelzung der Zulage sorgt dafür, dass die EEG-Umlage bei annähernd 11 Mrd € pro Jahr stagniert. Pro kWh sind das ca. 7 Cent (exklusive Steuer), die für den Endverbraucher bei Netzanschluss fällig werden. Wenn nur ein Teil des selbst erzeugten Stroms verbraucht wird und der Strom aus nur einer Anlage kommt, so muss nur 40 % der EEG Umlage gezahlt werden.
Welche Änderungen kommen auf die Betreiber zu?
Im Allgemeinen bleibt der Anspruch auf Netzanschluss und Einspeisung nach EEG bestehen, nur der durch die EEG zugesicherte Mindestpreis entfällt. Das heißt, dass der produzierte Strom, der eingespeist werden soll, mit dem Wegfall der EEG-Zulage frei gehandelt werden muss. Der Stromproduzent wird dann rechtlich zum Kraftwerkbetreiber und muss nach EEG die technischen Anforderungen eines Kraftwerkbetreibers erfüllen. Das beinhaltet die Bilanzierung und die Suche nach Käufern für seinen produzierten Strom. Durch die Planungsunsicherheit, die Solarstrom mit sich bringt (hauptsächlich am Tag nutzbar, Wetter nur ungenau planbar), wird der Abnahmepreis unter dem an der Börse gehandelten Preis liegen. 2017 erreichte der Abnahmepreis einen Tiefstand von 2,5 Cent pro kWh. Künftig sind auch Negativpreise bei sehr sonnigen oder windigen Tagen denkbar. Ob dieser Strom sich dann noch wirtschaftlich einspeisen lässt, ist für Betreiber kleinerer Anlagen fraglich. Schließlich müssen diese auch den Verschleiß der Elektronik (z. B. Wechselrichter oder Reparatur- und Demontagekosten) bei der Betriebskostenkalkulation mitberücksichtigen. Großanlagenbetreiber können dagegen durch Skalen-Effekte auch mit niedrigeren Strompreisen wirtschaftlich bleiben.
Lösungsansätze für Betreiber
Es kommt also auf die Anlagengröße an, welche Optionen sich ergeben. Zurzeit sind erst Anlagen mit 300 kW Leistung für Netzbetreiber technisch sinnvoll verwaltbar. Wer seinen Strom direkt vermarkten will, sollte die Kosten für Vertrieb und Vermarktung klein halten und über einen Dienstleister abwickeln lassen.
Batteriespeicher mit Eigenverbrauch
Unabhängig vom Einspeisestrom sollte der gewonnene Strom so weit wie möglich selbst verbraucht werden. Die kumulierten Kosten des erzeugten Solarstroms liegen nur bei ungefähr einem Drittel des Netzpreises. Legt man die Speicherkosten (Abschreibung, Speicherverluste, etc.) auf die Stromerzeugungskosten um, so landet man bei knapp über 10 Cent/kWh, Tendenz fallend. Die Betreiber können, wenn die Überkapazitäten groß sind, direkt mit dem Netzbetreiber verhandeln oder sich einen Händler suchen. Eine Überproduktion kann auch durch Speichersysteme (z. B. Batteriespeicher) aufgefangen werden und dann verbraucht werden, wenn kein oder wenig Strom produziert wird. Mit fallenden Preisen und steigenden Kapazitäten der Speichersysteme wird dieses Szenario immer lukrativer. Gebrauchte Akkus, die technisch einwandfrei sind, aber nur noch 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität haben, gelten in der Automobilbranche als „verschlissen“. Als günstige Speicher für PV-Anlagen sind sie aber noch ideal.
Pooling
Eine weitere Möglichkeit ist, kleinere Anlagen von einem Dienstleister zu größeren Anlagen „gepoolt“ oder versetzt werden, um als größere Anlage wettbewerbsfähig zu bleiben.
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Weitere Vertriebsfelder
Wenn man PV-Anlagen im Gesamtsystem betrachtet, wird hier oft von Sektorenkopplung gesprochen. Neue Geschäftsmodelle wie eine Direktvermarktung an Nachbarn oder Stromspeicherung als Dienstleistung, könnten die private PV-Anlage mit Überkapazität weiterhin lukrativ machen. Auch die „Grünheit“ des erzeugten Stroms ist einpreisbar. Entsprechende Zertifikate gibt es schon länger. Weiterhin könne ein „Regional“- Zertifikat einen besseren Preis mit sich bringen, so dass der Abnahmepreis nicht allzu gering ausfallen würde. Das Aufkommen der E-Mobilität (fahrende Energiespeicher) bringt neue Verwendungsmöglichkeiten für überproduzierten Strom mit sich. Mittelfristig ist es denkbar, dass der Überschuss im eigenen Elektroauto oder in elektrischen Fuhrparks gespeichert werden kann. Ein Betreiber könnte sich aus viele kleinen gebrauchten Anlagen eine große Anlage zusammenstellen, die wieder wirtschaftlich betrieben werden kann. Wer als Eigenverbraucher vom Netz geht, muss auch keine EEG-Umlage zahlen.
Inselnetze können künftig dafür sorgen, dass die Einspeisung gewinnbringend bleibt. Dafür müssen künftig Angebot und Nachfrage viel näher beieinander liegen. Eine befürchtete Netzinstabilität durch den massenhaften Wegfall von PV-Anlagen ist unwahrscheinlich. Durch den Wegfall von Einspeisern, die zu Selbstverbrauchern werden, steige der Abnahmepreis durch die Selbstregulierung des Marktes. Zumal auch 2022 die letzten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen sollen. Die Einführung von „Smart-Metern“ ermöglicht künftig ein einfaches Vermarkten des überschüssigen Stroms bei der Nutzung flexibler Stromtarife. Diese intelligenten Messsysteme, kombiniert mit intelligenten Geräten, können mittel- und langfristig dafür sorgen, dass der produzierte Spitzenstrom dann verbraucht wird, wenn er produziert wird. Die Digitalisierung der Stromerzeugung ist auch notwendig für intelligente dezentrale Versorgungsnetze. Begonnen hat der Einbau der Geräte schon 2017 mit Erzeugern zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung.
Für neue Geschäftsmodelle muss das EEG allerdings überarbeitet werden, da derzeit die EEG Umlage auch bei privat verkauftem Strom anfällt. Bürokratische Hürden müssen abgebaut werden. Hier sind die Verbände in der Pflicht, Druck auf die Politik auszuüben und die Anlagenbetreiber zu informieren.
Chancen durch neue Geschäftsmodelle
Die EEG Einspeisevergütung hat erreicht, dass heute bei gleichbleibenden Förderkosten der Strom aus erneuerbaren Energien weiterhin zunimmt – voraussichtlich aber nicht schnell genug, um die Ausbauziele zu erreichen. Auch der Bau neuer Anlagen lohnt sich noch. Zwar wird durch den Wegfall der EEG-Förderung im Jahr 2020 die Gegenfinanzierung geringer, dafür ist aber durch den technologischen Fortschritt, Skalen- und Lerneffekte der Preis für 10 kWp bis 100 kWp Dachanlagen von 4600 €/kWp (2006) auf 1100€/kWp (2017) gesunken.
Nach Ablauf der EEG-Förderung bietet die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle große Chancen. Neue Dienstleistungsmodelle oder technische Lösungen werden weltweit die ersten ihrer Art sein. Auch neu errichtete PV -Großanlagen können als Geldanlage weiterhin gute Renditen bringen. Dies sichert den weiteren Ausbau der PV-Produktion. Große Dachanlagen machen besonders Sinn bei gleichbleibendem Verbrauchsprofil, z. B. für Kühlhäuser, Kaufhäuser, Krankenhäuser oder Serverzentren. Anlagenbetreiber auf Fremddächern in einem Leistungsbereich zwischen 100 kWp und 300 kWp müssen sich aufgrund der niedrigen Einspeisevergütung, die eventuell die laufenden Kosten nicht deckt, ein neues Konzept überlegen.
Im Fall von Eigenverbrauch müssen Anlagenbetreiber aber nicht bangen. Sie profitieren weiterhin besonders effektiv, wenn sie ein Speichersystem installieren. Immer günstiger werdende Speichersystem machen dieses Szenario am wahrscheinlichsten. Es empfiehlt sich, Strom möglichst selbst zu verbrauchen, da die Betriebskosten der PV-Anlage mit Speicher für Eigenverbraucher nur etwa bei einem Drittel des aus dem Netz bezogenen Preises liegen. Wer zum Eigenverbraucher wird, liegt mit den Betriebskosten der PV-Anlage mit Batteriespeicher nur etwa bei einem Drittel des aus dem Netz bezogenen Preises.
[1] https://www.bmwi.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Listen/Energiedaten/energiedaten_Formular.html?&addSearchPathId=304670 [2] https://www.agora-energiewende.de/presse/pressemitteilungen/die-eeg-umlage-wird-2019-voraussichtlich-konstant-bleiben/https://www.agora-energiewende.de/presse/pressemitteilungen/die-eeg-umlage-wird-2019-voraussichtlich-konstant-bleiben/ [3] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/NetzanschlussUndMessung/SmartMetering/SmartMeter_node.html [4] https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-(275)/?wt_cc1=umwelt&wt_cc2=unt|energie-umwelt&wt_mc=39652403223_232399067707&wt_kw=b_39652403223_%2Bkfw%20%2B275&wt_cc3=39652403223_kwd-64805792670_232399067707 [5] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13547/umfrage/leistung-durch-solarstrom-in-deutschland-seit-1990/ (5.11.2018) [6] https://www.photovoltaik4all.de/aktuelle-eeg-verguetungssaetze-fuer-photovoltaikanlagen-2017 [7] http://www.iwr.de/re/wf/e_preis.html