Merkblatt Sicherheit Maschinen

Sie stellen Maschinen her, handeln mit Maschinen oder importieren Maschinen? Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Können Sie jederzeit nachweisen,  dass Ihre Maschinen den geltenden, grundlegenden Anforderungen genügen? 

Dieses Merkblatt soll Sie über die Gesetzeslage in Deutschland und in der Europäischen Union informieren. Die Einhaltung der Anforderungen der EU-Maschinenrichtlinie ist seit 1. Januar 1995  verpflichtend. Mit der Maschinenrichtlinie werden die Bedingungen für das Bereitstellen von Maschinen in den Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) harmonisiert und damit ein einheitliches Sicherheitsniveau sowie der freie Warenverkehr von Maschinen gewährleistet.

Edwin Schmitt
Gerd Engelhardt

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