Sie stellen energieverbrauchsrelevante Produkte her, importieren diese oder handeln damit? Wissen Sie Bescheid über die rechtlichen Grundlagen? Können Sie jederzeit nachweisen, dass Ihre Geräte den geltenden Energieeffizienzanforderungen genügen?
Dieses Merkblatt soll Sie über die Gesetzeslage in der Europäischen Union und in Deutschland informieren. Bei vielen energieverbrauchsrelevanten Produkten, die in Europa auf den Markt kommen, besteht ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die Verringerung der Umweltauswirkungen und auf Energieeinsparungen durch bessere Gestaltung, was auch zu wirtschaftlichen Einsparungen für Unternehmen und Endverbraucher führt. Deshalb schafft die EU mit der Ökodesign-Richtlinie einen Rahmen, der gemeinschaftliche Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte festlegt, mit dem Ziel, die Energieeffizienz solcher Produkte zu verbessern und den freien Verkehr im Binnenmarkt zu gewährleisten. Außerdem wird mit der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung der Käufer dieser Produkte entsprechend informiert.