IoT-Technologien und deren Patentierbarkeit

Chancen und Herausforderungen von IoT-Anwendungen

Die Digitalisierung hält in immer mehr Branchen Einzug. Insbesondere im Zusammenhang mit den Themen Industrie 4.0, Internet of Things (IoT), Big Data Analysis, die wiederum Auswirkung auf Bereiche wie Medizintechnik, Neue Materialien, Autonomes Fahren haben. Neben technologischen und gesellschaftlichen Fragestellungen werden zunehmend patentrechtliche Fragen diskutiert. Lesen Sie hier, welchen Herausforderungen die Entwickler von IoT-Anwendungen begegnen.

Patentierbarkeit von IoT-Anwendungen
Neben technologischen und gesellschaftlichen Fragestellungen werden beim Thema Internet of Things zunehmend auch patentrechtliche Fragen diskutiert.

Was versteht man unter Internet of Things (IoT)?

Das Internet of Things wird als ein wichtiger technischer Trend in der Industrie angesehen. Statt geschlossene Systeme mit Sensoren, Reglern und Aktuatoren spezifisch für die jeweilige Produktion oder Anwendung aufzubauen, kommunizieren die genannten Komponenten mit dem Internet. Dort werden die Systeme „konfiguriert“ und individuell für die jeweilige Aufgabe genutzt. Das technische Potenzial, diesen Prozess sinnvoll, elegant und günstig zu realisieren, ist groß. Die Software gewinnt dabei im Verbund mit der Hardware an Bedeutung.

Wie werden IoT-Technologien schutzfähig und patentierbar?

Für die Entwicklung von IoT-Technologien ist es von grundlegender Bedeutung, ob und wie Anwendungen im Rahmen gewerblicher Schutzrechte, insbesondere durch Patente, geschützt werden können. Für Hardwarekomponenten ist dies relativ einfach. Das Besondere an IoT ist aber gerade der verstärkte Einsatz von Software und KI-Anwendungen und diese sind nicht so einfach patentierbar. Software kann in Verbindung mit Hardware zur Lösung einer technischen Aufgabenstellung patentierbar sein. Bei KI wird es noch schwieriger, weil oftmals nicht nachvollziehbar ist, wie die KI zu ihren Lösungen kommt und Reproduzierbarkeit ist eine Forderung der Patentierbarkeit.

Am Rande der Patentanforderungen

Mit diesen neuen Technologien bewegt man sich am Rande der Patentanforderungen. Das heißt nicht, dass sie nicht patentierbar sind, aber man muss die Technologie in den exakten Kontext stellen. Auch sind die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Ländern zu berücksichtigen. In den USA ist die Patentierbarkeit von Software zum Beispiel einfacher als in Europa.

Die rasante Weiterentwicklung der Technologie bedingt auch eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens, um sie vor beliebigem Nachbau oder Kopieren zu schützen. Andernfalls wird es schwer für die Wirtschaft in die Zukunft zu investieren.

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Prof. Dr.-Ing. habil. Oliver Mayer

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Leitung Energie und Bau, Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg