Wer kann einen Antrag stellen?
Staatliche Hochschulen in Bayern. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen oder Technologietransferbeauftragten.
Was kann gefördert werden?
Die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.
Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,
- bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte
- die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten
- deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde
Berücksichtigt werden können Vorhaben, die
- über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,
- deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
- über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.
Wie wird gefördert?
- Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
- Übernahme von Sachausgaben für das Projekt in Höhe von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien