FLÜGGE: Voraussetzungen

Auf einen Blick: FLÜGGE - Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die bayerische Hochschule:

  • muss in ein gründungsunterstützendes Netzwerk eingebunden sein
  • benennt eine Person für das Mentoring
  • stellt den Gründungswilligen kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastrukturen) zur Verfügung
  • verwaltet die Fördermittel

Gründungswillige:

  • müssen der antragstellenden Hochschule angehören
  • sind sie bei der Hochschule beschäftigt, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 Prozent betragen
  • falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein
  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden
  • mindestens eine gründungswillige Person muss zu den innehabenden bzw. mitinhabenden Personen der Nutzungs-/Schutzrechte gehören
  • sind für ihre Sozialversicherungs- und sonstigen Abgaben selbst verantwortlich

Alle Informationen zu FLÜGGE

Wer kann einen Antrag stellen?

Staatliche Hochschulen in Bayern. Die Einreichung erfolgt über die Technologietransferstellen oder Technologietransferbeauftragten.

Was kann gefördert werden?

Die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.

Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,

  • bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte
  • die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten
  • deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind,
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

Wie wird gefördert?

  • Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind
  • Übernahme von Sachausgaben für das Projekt in Höhe von bis zu 50% der ausgereichten Stipendien