FLÜGGE: FAQ
Die Fördermittel werden der Hochschule zugewiesen. Die Hochschule ist somit für die Verwaltung der Fördermittel verantwortlich und muss sich an die Vorgaben des Haushaltsrechtes halten. Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 88 ff. BayHO berechtigt, bei der Hochschule zu prüfen. Jede Sachausgabe muss entsprechend begründbar sein. Dabei ist insbesondere die strikte Trennung von dem Fördervorhaben und dem zu gründenden Unternehmen zu beachten. Das bedeutet, die Haushaltsmittel können ausschließlich zur konkreten Unterstützung des Vorhabens eingesetzt werden; eine – auch mittelbare - Begünstigung des Unternehmens ist auszuschließen.
Die Hochschule sollte deshalb vor jeder Anschaffung folgendes prüfen:
- Welche vorhandenen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) der Hochschule können zur Umsetzung des Projektes verwendet werden?
- Sind die Sachausgaben projektbezogen und zur Durchführung des Vorhabens tatsächlich notwendig?
- Erfolgt die Leistungserbringung während des Durchführungszeitraumes?
- Werden die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Haushaltsrecht und das Vergaberecht eingehalten?
- Ist die Anschaffung eines Vermögensgegenstandes oder die Miete bzw. die Vergabe eines Fremdauftrages wirtschaftlicher und sparsamer?
- Werden die Haushaltsmittel zur konkreten Unterstützung des Vorhabens eingesetzt oder erfolgt eine mittelbare Begünstigung bzw. Förderung des Unternehmens?
Beispiele für Sachausgaben:
1. Lizenzen, Software und Ähnliches | |
Grundsätzlich förderbar | Nicht förderbar |
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2. Gebühren und sonstige vorhabenbezogene Ausgaben für Beratungsleistungen inkl. der gründungsspezifischen Begleitung des Vorhabens (ca. 30% der Sachausgaben) | |
Grundsätzlich förderbar | Nicht förderbar |
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3. Investitionen | |
Grundsätzlich förderbar | Nicht förderbar |
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4. Weitere Sachausgaben | |
Grundsätzlich förderbar | Nicht förderbar |
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Nicht förderbar gemäß Richtlinie: | |
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Alle angeschafften materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände gehören der Hochschule und müssen dort über den Durchführungszeitraum hinaus weiterverwendet werden (zum Beispiel für weitere Fördervorhaben). Deshalb können nur im Einzelfall und nach erfolgreicher Beendigung des Vorhabens diese Vermögensgegenstände von der Hochschule an die gründungswilligen Personen bzw. an das gegründete Unternehmen ohne Gegenleistung abgegeben oder zur weiteren unentgeltlichen Nutzung überlassen werden (de-minimis-Beihilfe).
Bei den Sachausgaben sind die Bruttobeträge anzugeben.
Die Unterstützung des Gründungsvorhabens durch die Gründungsspezifische Begleitung ist wesentlicher Bestandteil der Fördermaßnahme und soll grundsätzlich mindestens 30% der Sachausgaben betragen.
Die Sachmittel werden gemäß Beantragung zugewiesen und sind auf max. 50% begrenzt.
Bis zu 6 Monate gemäß Ziffer 1.1.1.1 der Richtlinie: „Unterstützung von Gründungswilligen bei der Absicherung eines innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte.“ Erläuterung:
- Förderung neuartiger innovativer Geschäftsmodelle
- Eine technologische Innovation, d.h. technisch innovative Produkte oder Prozesse, sind hier nicht gefordert, können aber zusätzlich zum innovativen Geschäftsmodell vorhanden sein.
- Ein Exist-Bezug ist nicht notwendig (weder eine vorhergehende Förderung durch ein Exist-Programm noch eine vorhergehende Ablehnung im Programm „Exist-Gründerstipendium“).
Bis zu 12 Monate gemäß Ziffer 1.1.1.2 der Richtlinie: „Unterstützung von Gründungswilligen, die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gegründet konnten.“ Erläuterung:
- Förderung technologischer Innovationsvorhaben, d.h. technisch innovativer Produkte oder Prozesse
- Vorhergehende Förderung durch Exist notwendig. Das Gründungsvorhaben konnte aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen im Rahmen der EXIST-Förderung (Exist-Gründerstipendium oder Exist-Forschungstransfer) nicht zum Abschluss gebracht werden und es konnte noch kein Unternehmen gegründet werden.
Bis zu 12 Monate gemäß Ziffer 1.1.1.3 der Richtlinie: „Unterstützung von Gründungswilligen, deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde.“ Erläuterung:
- Förderung technologischer Innovationsvorhaben, d.h. technisch innovativer Produkte oder Prozesse
- Ablehnung einer Förderung im Programm Exist-Gründerstipendium notwendig. Es gibt keine grundsätzlichen Vorgaben bezüglich des Ablehnungsgrundes. Die Skizze wird formal und fachlich geprüft und muss sich im Wettbewerb mit anderen Skizzen messen. Das Gutachten und der Ablehnungsbescheid von Exist ist der Skizze beizufügen. Zu den Ablehnungsgründen ist Stellung zu nehmen.
Die Gründung und Marktteilnahme darf erst nach Beginn der Projektförderung erfolgen. Zu beachten ist allerdings, dass eine frühzeitige Gründung während der Förderphase, die strikte Trennung von Vorhaben und Unternehmen (gemäß Ziffer 1.3.3.4 und 1.3.3.6 der Richtlinie) deutlich erschwert. Die unternehmensbezogenen Kosten müssen dann - auch buchhalterisch - von den Sachausgaben zur Projektförderung getrennt werden. Die Generierung von Umsätzen während der Förderphase mit dem geförderten Endprodukt bzw. der geförderten Endversion der Dienstleistung ist gemäß Beihilferecht grundsätzlich nicht zulässig. Eine nicht förderschädliche Umsatzgenerierung während der Förderphase ist somit nur mit Beta-Versionen/Vorversionen möglich, d.h. solange noch nicht alle im Projekt geplanten Entwicklungsschritte abgeschlossen sind.
Eine Mentorin/ein Mentor ist i. d. R. ein erfahrener Hochschullehrkraft der antragstellenden Hochschule und begleitet und unterstützt das Vorhaben von der wissenschaftlich-technischen Seite.
Die Mentorin/der Mentor hat die Aufgabe, den Gründungswilligen in fachlichen Fragen, die die Realisierung der Gründungsidee betreffen, Rat zu erteilen, damit die Gründungsidee bis zum Ende des Stipendiums realisiert werden kann.
Die Mentorin/der Mentor verantwortet zudem die Einhaltung der inhaltlichen/fachlichen Berichtspflichten, erteilt auf Nachfrage des Projektträgers Auskunft über die Entwicklung und Betreuung des Gründervorhabens und fungiert somit als Projektleitung im Sinne des Antrages.
Grundsätzlich ist nur eine Mentorin/ein Mentor notwendig. Weitere, das Projekt fachlich unterstützende Hochschullehrkräfte sind in dem Formular „Unterstützungserklärung MentorIn“ zu benennen, weitere Unterstützungsschreiben sind nicht notwendig.
Coaches sind im besten Fall Personen, die eigenen unternehmerischen Erfolg nachweisen können oder eine leitende Funktion in einem Unternehmen ausgeübt haben. Sie sollen helfen, fehlendes Wissen, fehlende Erfahrung und fehlende Kontakte der Gründungswilligen zu kompensieren. Sie sollen über ausreichende Qualifikation und Erfahrung für die jeweilige Coaching-Aufgabe verfügen.
Art des Coachings:
a) Prozess-Coaching: Kontinuierliche Begleitung des Gründungsprozesses durch regelmäßige Feedback-Gespräche zu allen Belangen des Gründungsprojektes und des Gründungsteams
b) Branchen-Coaching: Unterstützung bei branchenspezifischen Fragen durch Marktwissen, Markterfahrung und Branchenkontakte
c) Unternehmerisches Mentoring: Weitergabe von persönlichen Erfahrungen aus den Bereichen Unternehmensgründung und Unternehmensführung
d) Darüber hinaus kann auch ein themenbezogenes Coaching sinnvoll sein, z.B. beim Thema Finanzierung oder Vertrieb. Die Grenzen zu Beratungsleistungen sind hier fließend.
Diese vier Aufgaben können auch von mehreren Coaches arbeitsteilig wahrgenommen werden.
Als Ansprechpartner für die Suche nach Coaches können neben den Gründungsberatungen der Hochschulen (soweit vorhanden), den Kammern und Existenzgründungsberatungen der Kommunen folgende Organisationen und Verbände dienen (Auswahl):
Aktivsenioren Bayern e.V. Thierschstraße 17/II 80538 München | Tel.: 089 / 22 22 37 www.aktivsenioren.de Per Mail kontaktieren |
Alt hilft Jung Bayern e.V. Zentrale Regensburg Kumpfmühlerstr. 8 93047 Regensburg | Tel.: 0941 / 56 20 65 www.alt-hilft-jung.de Per Mail kontaktieren |
Bundesverband Junger Unternehmer (BJU) Landesverband Bayern, Vorstandssekretariat Petunienweg 22 81377 München | Tel.: 089 / 71 99 99 06 www.bju-suedbayern.de Per Mail kontaktieren |
BayStartUp Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München Neumeyerstraße 48, 90411 Nürnberg | Tel.: 0911 / 13 13 97-30 www.baystartup.de Per Mail kontaktieren |
Hans Lindner Stiftung (nur Ostbayern) Bahnhofstr. 29 94424 Arnstorf | Tel.: 08723 / 20669-1405 www.hans-lindner-stiftung.de Per Mail kontaktieren |
Wirtschaftsjunioren Bayern (WJD) Landesgeschäftsstelle c/o IHK für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2 80333 München | Tel.: 089 5116-775 www.wjbayern.de Per Mail kontaktieren |
Die Regelstudienzeit muss zum Zeitpunkt der Antragstellung erreicht sein. Für die Ermittlung zählen die ECTS-Punkte.
Die Zugehörigkeit zur Hochschule ist mit dem Stipendium gegeben.
Es gibt grundsätzlich keine Einschränkung. Die Zusammenstellung und der Umfang des Teams muss Sinn ergeben und sich im Projektplan widerspiegeln. Im Einzelfall wird die Ausgewogenheit zwischen Vorhaben und Budget geprüft.
Der mit dem Antrag eingereichte Mittelverwendungsplan ist grundsätzlich verbindlich und für die Kalkulation während der Förderphase gedacht. Ist eine ausgabenneutrale Anpassung des Mittelverwendungsplans während der Förderphase - also nach Zuweisung - notwendig, ist die Hochschule verpflichtet dies zu überprüfen und die Anpassung zu genehmigen. Zu beachten ist - neben der Einhaltung des Haushaltsrechts - dass die Sachausgaben projektbezogen, zur Durchführung des Projekts tatsächlich notwendig und grundsätzlich förderfähig sind. Der aktualisierte und von der Hochschule freigegebene Mittelverwendungsplan (inkl. Begründung) ist dem Projektträger über die E-Mail-Adresse kontakt@projekttraeger-bayern einzureichen.
Die Finanzplanung ist ab dem Zeitpunkt der vorgesehenen Geschäftstätigkeit zu planen.
Die Gründungswilligen müssen darstellen, ob es bereits Schutzrechtsinhaber gibt und ob die Nutzung der Erfindung bzw. der Forschungsergebnisse durch das zu gründende Unternehmen erfolgen kann.
Die Unterlagen sollen -in einem pdf-Dokument (gerne mit Lesezeichen und Texterkennung) zusammengefasst - an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: Per Mail kontaktieren
Betreff: Skizzeneinreichung Förderaufruf FLÜGGE, Projekttitel
Um den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Unterlagen zu gewährleisten, kann die elektronische Übermittlung auch verschlüsselt werden. Dies ist über den Dateiupload per FTAPI möglich: https://datentransfer.bayern-innovativ.de/submit/kontakt_projekttraeger_bayern_de
In der begleitenden Textnachricht ist folgendes anzugeben: Förderaufruf FLÜGGE, Projekttitel
Eine erneute Einreichung zum nächsten Förderaufruf ist grundsätzlich möglich.
Der Antrag muss, durch eine vertretungsberechtigte Person der Hochschule, rechtsverbindlich unterschrieben werden. In der Regel ist dies die Hochschulleitung, die Stellvertretung oder eine beauftragte Person mit entsprechendem Mandat.
Der Antrag ist unter www.fips.bayern.de einzureichen (bitte unter dem Reiter „Anmelden“ in die Antragsstellung navigieren). Alle Dokumente, die zur Antragstellung notwendig sind, finden Sie in unserem Downloadbereich.
Nach Eingang der vollständigen/prüffähigen Antragsunterlagen ist mit einer Bearbeitungszeit von voraussichtlich 2-3 Monaten zu rechnen. Das StMWi trifft nach einer abschließenden Prüfung die Entscheidung über den Antrag und veranlasst die Versendung des Zuweisungsschreibens.
Es gibt keine Vorlage für den Stipendiatenvertrag. Orientierung bietet die Vertragsvorlage des Förderprogramms „EXIST“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. In jedem Fall sollten die Pflichten der Stipendiaten in dem Stipendiatenvertrag geregelt sein. Dies umfasst u.a. die Berichte gemäß den Terminvorlagen des Projektträgers.
Es ist nicht unmittelbar anwendbar, da es sich bei Studierenden mit Stipendium nicht um angestellte Personen der Hochschule handelt.
Das Stipendium ist brutto. Studierende mit Stipendium befinden sich in keinem Anstellungsverhältnis mit der Hochschule, weshalb Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge usw. von den Studierenden eigenständig abzuführen sind. Eine professionelle Steuerberatung ist zu empfehlen.
Alle Studierende mit Stipendium sind für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Krankenversicherung und die selbständige Abführung der Beiträge sind unbedingt notwendig. Empfehlenswert ist die frühzeitige Kontaktaufnahme zur zuständigen Agentur für Arbeit, um ggf. Beiträge (ca. 60-70 € / Monat) zur Arbeitslosenversicherung zu leisten. Diese sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit, z. B. auch des Gründungszuschusses.
Die Kombination mit anderen Stipendien oder Förderprogrammen oder sonstigen öffentlich finanzierten Fördermitteln ist ausgeschlossen. Die Gründungswilligen dürfen aber bis zu einem Zeitanteil von höchstens 50 % bei der antragstellenden Hochschule beschäftigt sein.
Die Gründungswilligen dürfen bis zu einem Zeitanteil von höchstens 50 % bei der antragstellenden Hochschule beschäftigt sein. Eine Anstellung/Beschäftigung bei einem Unternehmen ist nicht zulässig.
#Gemäß Zuweisungsschreiben wird zwischen dem Durchführungszeitraum und dem Bewilligungszeitraum unterschieden. Der Durchführungszeitraum entspricht der beantragten Projektlaufzeit. Der Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich 6 Monate länger als der Durchführungszeitraum, um eine gewisse Flexibilität bezüglich des Projektstarts zu ermöglichen. Beispiel: Projektlaufzeit: 6 Monate; Durchführungszeitraum: 6 Monate; Bewilligungszeitraum: 12 Monate (01.09.2021 - 31.08.2022). In diesem Fall ist der früheste Projektstart zum 01.09.2021 möglich, der späteste Projektstart zum 01.03.2022.
Die Zuweisungsnehmerin, also die Hochschule, hat den Durchführungsbeginn (Projektstart) formlos spätestens 2 Wochen nach Beginn an folgende E-Mail-Adresse mitzuteilen: Per Mail kontaktieren
Bezeichnung | Erläuterung | Termin |
Für Zuweisungen bis 31.12.2023: | ||
Zwischenbericht FLÜGGE und Validierung | Zwischenbericht über den Stand des Vorhabens und die noch ausstehenden Arbeiten, bestehend aus den Formblättern Zwischenbericht und Anlage A: Zwischenbericht | Spätestens 2 Wochen nach der Hälfte des Durchführungszeitraums |
Für Zuweisungen ab 01.01.2024: | ||
Bericht mit Ausgabenübersicht FLÜGGE und Validierung | Bericht über den fachlichen und finanztechnischen Stand des Vorhabens und die noch ausstehenden Arbeiten, bestehend aus den Formblättern fachlicher Bericht und Ausgabenübersicht | Halbjährlich (bei FLÜGGE-Vorhaben mit 6-monatiger Laufzeit: nach 3 Monaten) |
Für alle Zuweisungen ab 01.01.2023: | ||
Antrag auf Wiederzuweisung inkl. fachlichem Statusbericht | Antrag auf Wiederzuweisung unter Angabe der Reste und dem voraussichtlichen weiteren Bedarf, bestehend aus den Formblättern Antrag auf Wiederzuweisung, fachlicher Bericht und Ausgabenübersicht | Spätestens 10. Januar |
Abschließender Bericht FLÜGGE und Validierung | Ausführlicher Sachbericht mit kurzer inhaltlicher Zusammenfassung, bestehend aus den Formblättern Abschließender Bericht und Anlage A: Abschließender Bericht (Teil des Schlussnachweises) | Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Durchführungszeitraums |
Abschließender Ausgabennachweis FLÜGGE und Validierung | Gemäß Formblatt Angaben über alle aufgewendeten Mittel des gesamten Vorhabens (Teil des Schlussnachweises) | Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Durchführungszeitraums |
Belegliste FLÜGGE | Gemäß Formblatt detaillierte Auflistung der aufgewendeten Mittel (Teil des Schlussnachweises) | Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Durchführungszeitraums |
Verwertungsbericht FLÜGGE und Validierung | Gemäß Formblatt Bericht über die Verwertung der Ergebnisse und ggf. die Unternehmensentwicklung | Ein Jahr nach Ende des Durchführungszeitraums |
Verwertungsbericht FLÜGGE und Validierung | Gemäß Formblatt Bericht über die Verwertung der Ergebnisse und ggf. die Unternehmensentwicklung | Zwei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums |
Verwertungsbericht FLÜGGE und Validierung | Gemäß Formblatt Bericht über die Verwertung der Ergebnisse und ggf. die Unternehmensentwicklung | Drei Jahre nach Ende des Durchführungszeitraums |
Online-Review | Auf Anfrage sind der Projektverlauf sowie die Projektergebnisse und ggf. die Unternehmensentwicklung durch die Gründungswilligen im Verwertungszeitraum dem Gutachtendengremium bei Review-Meetings vorzustellen. | Während der Verwertungsphase (innerhalb von 3 Jahren nach Vorhabensende) |
Die Zuweisungsnehmerin, also die Hochschule, ist für die Erfüllung der Berichtspflichten gemäß Terminblatt verantwortlich. Zu empfehlen ist eine Regelung im Stipendiatenvertrag, damit die Studierenden mit Stipendium ihren Verpflichtungen nachkommen.
Alle Dokumente (Berichte, Belegliste,…) sind in einem pdf-Dokument zusammenzufassen und zu den im Terminblatt genannten Fristen per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Per Mail kontaktieren.
Eine Bewerbung bei FLÜGGE ist nicht ganzjährig, sondern nur während eines aktuellen Förderaufrufes möglich. Ein direkter Anschluss kann daher nicht gewährleistet werden.
Eine parallele Antragstellung öffentlicher Projektfördermittel für dasselbe Vorhaben bzw. Teile davon ist auszuschließen. Die Einreichung einer Skizze bei FLÜGGE und die parallele Einreichung eines Antrags für das EXIST-Gründerstipendium ist jedoch möglich. Dabei sind aber einige Punkte zu beachten.
Szenario 1: Ein Antrag für das EXIST-Gründerstipendium wurde bereits abgelehnt. In diesem Fall ist die Einreichung einer Skizze gemäß Ziffer 1.1.1.3 der Richtlinie möglich, soweit das Vorhaben eine technologische Innovation enthält. Die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate. Das Gutachten von EXIST ist mit der Skizze einzureichen. Zu den Ablehnungsgründen ist Stellung zu nehmen. Bei rein innovativen Geschäftsmodellen ohne eine technologische Innovation ist die Einreichung einer Skizze gemäß Ziffer 1.1.1.1 der Richtlinie möglich. Die Förderdauer beträgt bis zu 6 Monate. Szenario 2: Über den Antrag für das EXIST-Gründerstipendium konnte innerhalb der FLÜGGE-Bewerbungsfrist nicht mehr entschieden werden. In diesem Fall ist eine FLÜGGE-Förderung ausgeschlossen. Szenario 3: Die Gründungswilligen konnten ihr Gründungsvorhaben im Rahmen einer EXIST-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen. In diesem Fall ist die Einreichung einer Skizze gemäß Ziffer 1.1.1.2 der Richtlinie möglich, während die EXIST-Förderung noch läuft, soweit das Vorhaben eine technologische Innovation enthält. Die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monate.
In dem Programm Start?Zuschuss! werden Ausgaben insbesondere für Miete und Personal, Markteinführung des Produktes sowie Forschung & Entwicklung gefördert. Sind diese Ausgaben eindeutig vom Vorhaben zu trennen, das in FLÜGGE gefördert wird, ist eine zeitlich parallele Förderung möglich. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
In dem Programm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie können unter anderem kleine und mittlere Unternehmen, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen, gefördert werden. Eine Förderung in dem Programm WIPANO ist parallel zu einer Förderung in dem Programm FLÜGGE möglich, da hier das Unternehmen gefördert wird und nicht die Privatpersonen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Eine Kombination mit anderen Stipendien oder Förderprogrammen oder sonstigen öffentlich finanzierten Fördermitteln ist ausgeschlossen.
Dies ist nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung ist, dass der Wechsel fachlich und inhaltlich durch das Gründerteam begründet wird (Warum scheidet eine der gründungswilligen Personen aus? Welche Auswirkung hat das auf das Vorhaben? Warum wurde genau dieses neue Teammitglied ausgewählt?). Die antragstellende Hochschule und die Mentorin/der Mentor müssen dem Antrag zustimmen. Der Antrag muss rechtzeitig erfolgen. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich können Wechsel der Teammitglieder nur ausgabenneutral erfolgen.
Ein Antrag auf Teamwechsel kann formlos gestellt werden und ist von der Hochschule -in einem pdf-Dokument zusammengefasst- per E-Mail an Per Mail kontaktieren einzureichen.
Zum formlosen Antrag benötigt der Projektträger zudem folgende Unterlagen:
- Formular aus der Skizzenphase „Anlage_C_Angaben_und_Erklärungen_gründungswillige_Personen_FLÜGGE“
- Nachweis höchster Bildungsabschluss des neuen Teammitgliedes
- Formular aus der Antragsphase „Anlage_C_Erklärung_gründungswillige_Personen_FLÜGGE“
Ist eine Verlängerung des Vorhabens möglich?
Dies ist nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung schlüssig fachlich und inhaltlich durch das Gründerteam begründet wird. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich können Verlängerungen nur ausgabenneutral erfolgen. Ein Verlängerungsantrag muss innerhalb des Durchführungszeitraums gestellt werden. Er kann formlos gestellt werden und ist von der Hochschule per E-Mail an Per Mail kontaktieren zu senden.
Für Ausgaben im Rahmen der Beratungsleistungen (inkl. der gründungsspezifischen Begleitung des Vorhabens durch gründungsunterstützende Netzwerke) sollen mindestens 30% der Sachausgaben verwendet werden. Damit wird sichergestellt, dass die Gründungsnetzwerke der bayerischen Hochschulen ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor Ort dauerhaft sichern und ausbauen können.
Wenn das Projekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (egal ob von der Hochschule oder von den Gründungswilligen) öffentlich vorgestellt/präsentiert wird, soll auf die FLÜGGE-Förderung hingewiesen werden. Das Logo (Wort-Bildmarke des StMWi als Förderer) und die weiteren Hinweise zur Verwendung der Bayerischen Staatswappen sind beim Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu erfragen.
ACHTUNG:
- Es existiert kein FLÜGGE-Logo.
- Bitte nutzen Sie keine Logos der Bayern Innovativ.