Förderlinie „Lifescience“ - Medizintechnik
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) beabsichtigt Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Medizintechnik zu fördern.
Gefördert werden können industriegeführte vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus dem Bereich Medizintechnik zum Gegenstand haben, d.h. Verbundprojekte zur Erforschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte und/oder Verfahren. Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet Lifescience - Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und/oder Verfahren beschleunigen. Die Verbünde sollten über das Potential verfügen, das Erforschte auch in den Verkehr bringen zu können.
Die Verbundvorhaben sind Projekte mit mehreren Partnern, welche möglichst weite Teile der Wertschöpfungskette und/oder Technologiekette abdecken. In der Regel sind die Vorhaben auf drei Jahre angelegt, wobei auch andere Laufzeiten möglich sind.
Die Umsetzung dieses Programms erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, in denen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge zu den genannten Fristen eingereicht werden. Die Skizzen werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet. Details sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.
Der neueste Förderaufruf ist ab sofort bis zum 31.01.2025 aktiv.
Informationen zur Umsetzung des Programms:
Was kann gefördert werden?
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Medizintechnik als Kooperationsvorhaben in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Bei Verbundvorhaben wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die (zuschlagsfreie) Förderquote in der Regel 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben des Verbundvorhabens nicht übersteigt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen u.a. folgende Positionen:
- Personalkosten
- Sonstige Betriebsausgaben
- Ausgaben für Auftragsforschung
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Reisekosten (bei Instituten)
Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten Organisationseinheiten werden die Ansätze auf Ausgabenbasis errechnet.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Berücksichtigt werden können Vorhaben, die
- über den Stand der Technik hinausgehen
- sich über einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sind
- in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden
Nicht gefördert werden Vorhaben, die
- vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden
- die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
Weiterhin gilt:
- Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
- Antragsteller bzw. Projektbeteiligte müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
- Bei Verbundvorhaben von Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen soll der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtvorhabens auf die Unternehmen entfallen.
- Die Antragsteller müssen für die Projektdurchführung eine ausreichende Bonität haben und diese ggf. nachweisen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen in Bayern
- sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt. Im Verbund muss mindestens ein wirtschaftlicher Partner (Unternehmen) vertreten sein.
Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Förderaufrufe, gegebenenfalls mit thematischen Schwerpunkten.
Fachlich zuständiger Projektträger:
Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg
Auftraggeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Bekanntmachungen:
Förderaufrufe:
Der neueste Förderaufruf ist ab sofort bis zum 31.01.2025 aktiv.
Richtlinien:
Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)" vom 15.05.2019
Anlage 2: Förderlinie "Lifescience"
Dokumente:
Skizzenphase
Antragsphase:
Förderphase:
Weiterführende Dokumente des StMWi
Verwertungsphase:
Weiterführende Dokumente des StMWi
Vergangene Förderaufrufe:
Förderaufruf LSM 2022-1
Förderaufruf LSM 2023-1
Förderaufruf LSM 2024-1
Häufig gestellte Fragen
Welche Förderdauer ist möglich?
Grundsätzlich beträgt die Förderdauer bis zu 3 Jahre. Dieser geplante Zeitraum sollte nicht überschritten werden.
Wie soll die Skizze eingereicht werden?
Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Detaillierte Informationen und genaue Angaben hierzu finden Sie im jeweiligen aktuellen Förderaufruf auf dieser Seite unter dem Punkt Förderaufrufe.
Wer im Verbund soll die Skizze einreichen?
Die Skizze soll von einem gewerblichen Verbundpartner (i.d.R. federführendes Unternehmen) eingereicht werden. Es ist pro Verbund eine Skizze einzureichen.
Ist eine erneute Bewerbung im LSM Programm nach einer Ablehnung möglich?
Eine erneute Bewerbung zum nächsten Förderaufruf ist grundsätzlich möglich. Es ist empfehlenswert vorab eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die entsprechenden Ansprechpartner sind unten auf dieser Seite zu finden.
Wer reicht den Antrag ein und in welcher Form?
Der Antrag wird von jedem Verbundpartner einzeln eingereicht. Die genaue Vorgehensweise wird in der Antragsberatung erläutert.
Wann kann bzw. darf der Projektstart erfolgen?
Die Empfehlung zum Projektstart ist dem jeweiligen aktuellen Förderaufruf zu entnehmen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Starttermin individuell mit dem Projektträger anzupassen. Bitte beachten Sie, dass ohne Zuwendungsbescheid grundsätzlich nicht mit dem Projekt begonnen werden darf.
Wer erhält den Bescheid?
Alle Verbundpartner, welche einen Antrag gestellt haben, erhalten einen eigenen Bewilligungsbescheid. Ohne diesen Bescheid darf grundsätzlich mit dem Projekt nicht begonnen werden.
Ist nach Start des Vorhabens ein Wechsel der Projektmitarbeiter möglich?
Ja, dies ist nach vorheriger Absprache mit dem Projektträger möglich. Dazu müssen Qualifikationsnachweise und Arbeitsverträge zur Prüfung vorgelegt werden.
Ist eine Verlängerung der Projektlaufzeit möglich?
Dies ist nur im Ausnahmefall möglich und nur für den gesamten Verbund. Voraussetzung dafür ist, dass die Verlängerung schlüssig fachlich und inhaltlich begründet wird. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich können Verlängerungen nur kostenneutral erfolgen.
Ein Verlängerungsantrag muss innerhalb des Durchführungszeitraums von jedem Projektpartner des Verbunds gestellt werden.
Was passiert, wenn man seinen Pflichten als Fördernehmer nicht nachkommt?
Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Widerruf des Bewilligungsbescheides.
Welche Arbeitspakete sind förderfähig?
Grundsätzlich sind nur technische Arbeitspakete innerhalb des Projekts förderfähig. Arbeitspakete wie Projektmanagement und Erstellung eines Marketingkonzepts sind nicht förderfähig.
Für Ihre Fragen zur Förderlinie Lifescience - Medizintechnik steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!
Außerdem erreichen Sie uns unter der Servicenummer* des Förderlotsen beim Projektträger Bayern: 0800-0268724 Wir sind für Sie von Mo. - Do. von 9:30 - 15:00 Uhr und Fr. 9:30 - 13:00 Uhr erreichbar. Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß mehr Zeit bindet, könnten unsere Telefonleitungen mitunter auch einmal alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schreiben: kontakt(at)projekttraeger-bayern.de
*Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.