Bayerisches Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+)
Förderprogramm für den Mittelstand
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen dieses Programms Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien. Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
Für dieses Förderprogramm kann man ganzjährig Projektvorschläge einreichen. Die Vorschläge werden nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet.
Was kann gefördert werden?
Entwicklungsvorhaben:
- Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden Prototypen.
- Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
Anwendungsvorhaben:
- Anwendung neuer Technologien im Unternehmen (Technologien, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben).
Wie wird gefördert?
Unternehmen können entweder Zuschüsse (Entwicklungsvorhaben) oder ein Darlehen (Anwendungsvorhaben) erhalten.
Die Förderquote beträgt zwischen 25% und 50% bei Zuschüssen und bis zu 100% bei Darlehen.
Welche Kosten sind förderfähig?
Entwicklungsvorhaben:
- Personalkosten
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung
- Ausgaben für Auftragsforschung
- Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
- Ausgaben für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (bei KMU)
Anwendungsvorhaben:
- Investitionskosten
- Personalkosten
- Ausgaben für Auftragsforschung
- sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- der experimentellen Entwicklung* zuordenbar sein.
- sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
- zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgsversprechend sein.
- von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein.
- in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
- mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
* Unter experimenteller Entwicklung versteht man den Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen, Pilotprojekte sowie die Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld umfassen, wenn das Hauptziel dieser Maßnahmen darin besteht, im Wesentlichen noch nicht feststehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen weiter zu verbessern. Die experimentelle Entwicklung kann die Entwicklung von kommerziell nutzbaren Prototypen und Pilotprojekten einschließen, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre. Die experimentelle Entwicklung umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.
Das antragstellende Unternehmen muss
- über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Durchführung des Vorhabens verfügen.
- für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Entwicklungsvorhaben:
- mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten (im Unternehmensverbund), die ihren Sitz, Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
- Bei Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind, sind auch größere Unternehmen zugelassen.
Anwendungsvorhaben:
- ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Entwicklungsvorhaben: Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
Anwendungsvorhaben: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Die erforderlichen Antragsvordrucke in der jeweils geltenden Fassung können dem Internetauftritt der LfA Förderbank Bayern unter www.lfa.de entnommen werden.
Fachlich zuständiger Projektträger:
Bayern Innovativ GmbH, Projektträger Bayern, Am Tullnaupark 8, 90402 Nürnberg
Auftraggeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
Bekanntmachungen:
Richtlinien:
>> Richtlinie Förderprogramm „BayTP+“ vom 15.05.2019
>> Verlängerung des Programms bis zum 31.12.2025 durch Bekanntmachung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums
Dokumente:
Skizzenphase:
Antragsphase:
Förderphase:
Verwertungsphase:
>> Verwertungsbericht
Für Ihre Fragen zum Bayerischen Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung: Sie erreichen uns unter der Servicenummer* des Förderlotsen beim Projektträger Bayern:
0800-0268724
Wir sind für Sie von Mo. - Do. von 9:00 - 17:00 Uhr und Fr. 9:00 - 15:00 Uhr erreichbar.
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