Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
22.01.2025
Die Förderrichtlinie des BMBF unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Bioökonomie, welche die Entwicklung konkurrenzfähiger Bioprozesse und biotechnologischer Produkte vorantreiben. Dadurch sollen fossile durch erneuerbare Ressourcen ersetzt werden. Die industrielle Bioökonomie schließt Kreisläufe, fördert eine ressourceneffiziente, klimaneutrale Industrie und eröffnet Wege zu neuartigen, biobasierten Produkten.
Konkret soll die Förderrichtlinie den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und die Integration bioökonomischer Lösungen in die Praxis unterstützen. Dies trägt dazu bei, die Nationale Bioökonomiestrategie des BMBF umzusetzen. Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich mit der industriellen Bioökonomie beschäftigen und zeichnen sich durch folgende Punkte aus:
- Ausrichtung auf Bedarfe der Industrie
- Wirksamer Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit
- Impulse für innovative Schlüsseltechnologien
Gefördert werden dabei sowohl Verbund- als auch Einzelvorhaben. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, insbesondere KMU, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsinstitute. Projektträger der Förderung ist der Projektträger Jülich, dem in der ersten Verfahrensstufe eine elektronische Projektskizze und in der zweiten Verfahrensstufe ein förmlicher Förderantrag vorgelegt werden muss.
Die Förderrichtlinie gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung (20.11.2024) vorerst unbefristet, außer die beihilferechtliche Grundlage (AGVO) läuft ab.
Die Förderrichtlinie wird ergänzt durch den Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“. Dieser adressiert vor allem die chemische Industrie und fördert industriell relevante Produkte mit hohem Impact für eine ressourceneffiziente und klimaneutrale Industrie. Die Prozesse sollen eine realistische Perspektive für die Anwendung im großen Maßstab aufweisen und industrielle Bedarfe adressieren.
Die zugehörigen Projektskizzen müssen bis zum 3. März 2025 eingereicht werden und das ökologische und ökonomische Potenzial des Ansatzes qualitativ und quantitativ darstellen.
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