ZIM-Anträge ab sofort wieder möglich

05.08.2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat bekannt gegeben, dass eine Antragstellung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ab sofort wieder möglich ist. Im Oktober 2021 war für das Förderprogramm ein Antragsstopp verhängt worden.

Bei dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand handelt es sich um ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm, mit dem die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen gestärkt werden soll. Im Rahmen des Programms werden FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke gefördert.

Mit der Wiedereröffnung des Förderprogramms wurden die Förderbedingungen insbesondere in zwei Punkten angepasst:

  • Unternehmen können gleichzeitig nur an einem ZIM-Projekt beteiligt sein und können erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung erneut eine Bewilligung für ein ZIM-Projekt erhalten.
  • Die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen und Mittelverschiebungen wurde für ZIM-Projekte stark eingeschränkt.

Für die Antragsteller soll die Beantragung von ZIM-Projekten zukünftig deutlich vereinfacht ablaufen. So ist es zum Beispiel mit der Wiedereröffnung möglich Anträge und Dokumente vollständig digital einzureichen.

Lesen Sie hier die Bekanntmachung des BMWK!

Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Antragsverfahren des Förderprogramms!

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