Förderrichtlinie „KlimPro-Industrie II“

27.05.2024

Die Fördermaßnahme soll zur Vermeidung der treibhauswirksamen Emissionen in der Industrie beitragen und so unterstützen, den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sowie die FONA-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umzusetzen.  

Der Sektor Industrie ist in Deutschland der zweitgrößte Treibhausemittent, wobei die Emissionen sowohl auf die Nutzung von Energie als auch auf direkte Produktionsprozesse zurückzuführen sind. Um diese zu vermeiden, müssen die Prozesse durch moderne, nachhaltige Technologien ersetzt werden. Dabei soll der wirtschaftliche Erfolg und die internationale Wettbewerbsfähigkeit trotzdem erhalten bleiben. Gefördert werden grundlagenorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, insbesondere von KMU, die risikoreich sind und daher ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. 

Die Einreichung der Projektskizzen muss bis zum 31. Juli 2024 bzw. 30. Juni 2025 erfolgen.

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