Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?
Dann aufgepasst - vielleicht ist der das Richtige für Sie.
Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?
Dann aufgepasst - vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.
Warum?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
Neugierig?
In unserer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen das Förderprogramm vor und informieren Sie insbesondere zu folgenden Themen:
Fachliche Inhalte
Förderbedingungen
Antragsprozess
Ihre Fragen – unsere Antworten
An wen richtet sich die Veranstaltung?
Existenzgründende
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden
Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden