Validierungsförderung: Verfahren

Das bayerischen Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsprogramm) verfolgt das Ziel, technologische Innovationen zu validieren, um deren Potenzial in die industrielle Forschung übertragen zu können.

Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sichern. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt über entsprechende Aufrufe, in welchen gegebenenfalls thematische Schwerpunkte gesetzt werden. Das Gutachtergremium der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (BayFIA), welches sich aus den Fachexperten der Bayerischen Patentallianz (BayPAT), der Bayerischen Forschungsallianz (BayFOR) und Bayern Innovativ (BI) zusammensetzt, übernimmt diese Aufgabe und erstellt einen Vorschlag für die Entscheidung durch das StMWi. Innerhalb der jeweiligen Förderaufrufe können Projektvorschläge eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens. Grundsätzlich ist ein Förderaufruf pro Jahr geplant.

Der letzte Förderaufruf war vom 03.02.2025 bis zum 10.03.2025 aktiv. Ein neuer Förderaufruf wird für Anfang 2026 geplant.

Alle Informationen zur Validierungsförderung

Antrag Innovationsgutschein

Skizze

Die Skizze muss fristgerecht  durch die Technologietransferstellen oder die -beauftragten der jeweiligen Hochschule eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Reichen Sie die Skizze mit:

a) rechtsverbindlicher Unterschrift

b) als PDF-Dokument

c) dem Betreff „Förderaufruf Validierung + Jahreszahl UND Projekttitel

d) per Mail: Per Mail kontaktieren 

ein.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die Skizze verschlüsselt zu versenden: https://datentransfer.bayern-innovativ.de/submit/kontakt_projekttraeger_bayern_de

Prüfung Innovationsgutschein

Formale Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung durch unsere Mitarbeitenden beim Projektträger Bayern. 

Sind alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wird auf Grundlage der Empfehlungen eines Gremiums zur Antragsabgabe aufgerufen. 

Das Gremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und setzt sich aus Mitgliedern der Bayerischen Forschungs- und Innovationsagentur (BayFIA) zusammen. 

Das Gremium wertet die vorliegenden Vorhaben relativ zueinander hinsichtlich der Kriterien „Innovationhöhe (Δ TRL)“, „technisches Risiko und vorgesehener Lösungsweg“, „technologische Neuheit“, „Verwertungsaussichten“, „techn.-wissenschaftliche Anschlussfähigkeit“ und „externer Effekte“.

Förderbescheid Innovationsgutschein

Die besten Vorhaben werden aufgefordert einen Förderantrag stellen.

Antrag

Der Antrag ist unter www.fips.bayern.de einzureichen (bitte unter dem Reiter „Anmelden“ in die Antragsstellung navigieren). Alle Dokumente, die zur Antragstellung notwendig sind, finden Sie in unserem Download-Bereich.

Zuweisungsschreiben

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie versendet das Zuweisungsschreiben an die an die Kanzlerin/den Kanzler.

Projektdurchführung

Mit dem Zuweisungsschreiben wird ein Bewilligungszeitraum festgelegt. Ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes hat das Team 6 Monate Zeit, mit dem Vorhaben zu beginnen.

Sobald der Projektstart erfolgt ist, muss dieser gemeldet werden an kontakt(at)projekttraeger-bayern.de bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Vorhabens. Anschließend erhält die Technologietransferstelle ein Terminblatt, mit allen relevanten Terminen für die anstehenden Berichtspflichten.
Verwendungsnachweis Innovationsgutschein

Berichtspflichten

  • Bericht mit Ausgabenübersicht
  • Antrag auf Wiederzuweisung inkl. fachlichem Statusbericht und Ausgabenübersicht
  • Abschließender Ausgabennachweis, abschließender Bericht und Belegliste
  • Verwertungsnachweise 

Die Termine hierzu entnehmen Sie bitte dem Terminblatt. Dieses wird nach Meldung des Projektstartes versendet. Verantwortlich für die fristgerechte Einreichung der Berichte und Nachweise ist die antragstellende Hochschule. >> Downloads