Stipendienprogramm: Voraussetzungen

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Was ist das Ziel des Stipendienprogramms „Junge Kunst und neue Wege“?

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Stipendienprogramm „Junge Kunst und neue Wege“ für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens eingerichtet, um künstlerischen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger in der Zeit der Pandemie Zukunftschancen zu eröffnen, künstlerisches Schaffen zu ermöglichen und eine Abwanderung junger Talente in andere Berufe zu verhindern.

Wer wird unterstützt?

Antragsberechtigt sind Künstler*innen in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 01. Januar 2022).

Was wird unterstützt?

Gefördert werden die Konzeption oder Umsetzung angefangener und noch nicht zum Abschluss gebrachte bzw. neue Vorhaben von Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens, die so beim Aufbau ihrer professionellen Existenz und in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützt werden sollen. Dazu zählen z.B. künstlerische, kunstvermittelnde oder kunstpädagogische Vorhaben wie etwa Kompositionen, bildnerische Werke, Publikationen, literarische Übersetzungen, Filme, Comics, Formen interpretierender Kunstpraxis, die Konzeption und Umsetzung von Präsentationen oder Vermittlungsformen, insbesondere digitaler oder hybrider Kunst- und Kunstvermittlungsformate sowie interaktiver Modelle im digitalen Bereich oder Recherchevorhaben, auch im Sinne künstlerischer Forschung. Das Stipendium kann dabei auch zur Deckung der Kosten verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben durch die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit und notwendiger Professionalisierungsmaßnahmen entstehen.

Wie wird unterstützt?

Vergeben werden Stipendien mit einem Pauschalbetrag von 5.000 € zur Unterstützung der Arbeit an einem künstlerischen Vorhaben im jeweiligen Bewilligungszeitraum (1. bis 4. Call: 01. Januar 2021 - 30. Juni 2022 und 5. und 6. Call: 01. Januar 2022 - 31. Dezember 2022 – das Vorhaben darf aber schon vorher begonnen worden sein).

Weitere Voraussetzungen?

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller:

  • das letzte Studienjahr an einer Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung absolvieren oder
  • innerhalb von fünf Jahren vor dem 1. Mai 2022 ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben oder
  • innerhalb von fünf Jahren vor dem 1. Mai 2022 auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.