Stipendienprogramm: Verfahren

Informationen zur Antragstellung im Rahmen des Stipendienprogramms „Junge Kunst und neue Wege“

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Antrag

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm „Junge Kunst und neue Wege“ bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.

Die Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgte ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH. Der sechste Call endete am 30.06.2022. Aktuell ist keine Antragstellung möglich.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen.

Prüfung durch die Bewilligungsstellen

Bayern Innovativ prüft zunächst das Vorliegen der Voraussetzungen der Antragstellung. Die Prüfung erfolgt anhand des Antrags und der notwendigen weiteren Unterlagen. Zur fachlichen Prüfung können Fachgutachter*innen einbezogen werden. 

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt in einem zweiten Schritt durch folgende Bewilligungsstellen:.

  • Regierung von Oberbayern
  • Regierung von Niederbayern
  • Regierung der Oberpfalz
  • Regierung von Oberfranken
  • Regierung von Mittelfranken
  • Regierung von Unterfranken
  • Regierung von Schwaben

Bescheid und Auszahlung

Über das jeweilige Prüfungsergebnis erhalten Sie eine E-Mail. Das Stipendium wird als einmaliger Festbetrag von der Bewilligungsstelle nach Erlass des Bewilligungsbescheides auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

Veröffentlichung des Projekts

Bei Veröffentlichung, Aufführung, Ausstellung oder anderen Formen der öffentlichen Präsentation Ihres Vorhabens ist auf die finanzielle Förderung durch das Bayerische Staatministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen. Hierzu wird folgender Wortlaut vorgeschlagen: 

„Dieses Vorhaben wurde im Rahmen des Stipendienprogramms des Freistaats Bayern Junge Kunst und neue Wege unterstützt.“ Um die Verwendung des Logos des Bayerischen Staatsministeriums wird gebeten. 

>> zum Download des Logos

Tätigkeitsbericht

Mit dem Zuwendungsbescheid wird von Ihnen ein elektronischer Tätigkeitsbericht mit ca. 5.000 Zeichen Textumfang gefordert. Es können Links/Verknüpfungen zu Websites angegeben werden.

Kosten sind hier nicht zu beziffern.

Der Tätigkeitsbericht ist unaufgefordert von den Antragstellenden des 1. bis 4. Calls bis spätestens 31. August 2022, für Antragstellende des 5. und 6. Calls bis spätestens 28. Februar 2023 der im Bewilligungsbescheid genannten Stelle zuzuleiten.

Antrags- und Bewilligungsunterlagen sowie Belege sind fünf Jahre aufzubewahren.