AntragDie Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm „Junge Kunst und neue Wege“ bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten. Die Antragstellung mit den notwendigen Unterlagen erfolgte ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Bayern Innovativ GmbH.
Der sechste Call endete am 30.06.2022. Aktuell ist keine Antragstellung möglich. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen zur Prüfung vorliegen. |