Quelle: Energie & Management Powernews, 18. März 2022
Das derzeitige Strommarktdesign sei nicht in der Lage, den klimapolitisch notwendigen Erneuerbaren-Ausbau zu gewährleisten. Daher schlägt die Branche ein alternatives Konzept vor.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat mit den Fraunhofer-Instituten für Energiewirtschaft und Netzbetrieb (IEE) und Solare Energiesysteme (ISE) ein alternatives Strommarktdesign entwickelt. Dieses soll helfen, den Ausbau erneuerbarer Energien mit marktlichen Mitteln zu befördern. Die Studie wurde von der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) juristisch geprüft. Beteiligt waren zudem rund 70 Stakeholder aus dem gesamten Energiebereich, darunter die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sowie die Strombörsen EEX und EPEX.
Insgesamt benötige Deutschland über 700.000 MW Leistung an erneuerbaren Anlagen bis 2050, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Das sei aber mit entsprechender Ambition erreichbar, sagte Matthias Stark, Leiter des Fachbereichs Erneuerbare Energiesysteme beim BEE. Wichtig sei, dass der Ausbau der Erneuerbaren eine betriebswirtschaftliche Grundlage erhalte. Dafür müsse das Strommarktdesign entsprechend verändert werden.
Wichtige Schritte
Die Kosten der Stromproduktion müssten durch die Erlöse gedeckt werden, ohne dass Strom zum Luxusgut werde. Die für die Energiewende benötigte Flexibilität in Erzeugung und Verbrauch müssen sich rechnen. Und trotz des zunehmend volatilen Systems müsse natürlich die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet sein. Dafür setzt der BEE auf mehr regionalen Ausgleich, weil dies auch die Errichtung weiterer Stromtrassen über die bereits geplanten hinaus überflüssig mache.
"Die Reform würde zugleich die heutige Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern und ein hohes heimisches Wirtschaftspotential entfalten", warb Stark. Dafür sei es aber nötig, regionale Flexibilitäten zu errichten wie Elektrolyseure, Speicher oder Power-to-Heat-Anlagen. So könnte mehr der erzeugten erneuerbaren Energie genutzt werden. Die aktuell festgelegte Förderdauer von 20 Jahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollte in eine Mengenförderung überführt werden, um den Anlagenbetreibern zu ermöglichen, selbst auf Strompreise zu reagieren. Das sichere den wirtschaftlicheren Betrieb der Anlagen.