Kongressinitiative Bayern: Verfahren

Für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Bayern Innovativ GmbH mit Sitz in Nürnberg zuständig.

Antrag

Die Antragsstellung erfolgt online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Bitte beachten Sie:

Ein Nachweis zur Buchung der Veranstaltungsstätte in Bayern ist bis spätestens sechs Monate nach Bewilligung bei der Bayern Innovativ GmbH einzureichen. Eine Buchung der Veranstaltungsstätte vor Antragstellung ist förderschädlich.

Prüfung

Es erfolgt eine formale und inhaltliche Prüfung durch die Mitarbeitenden der Bayern Innovativ GmbH. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder fehlerhafte Anträge nachgebessert werden müssen. Dies verzögert leider die Bearbeitung Ihres Antrags.

Bescheid

Bescheide werden Ihnen grundsätzlich digital im Antragsportal zur Verfügung gestellt. Bei einer positiven Förderentscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass alle Fristen, Mitteilungspflichten und Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid verbindlich sind. Die Nichteinhaltung ist förderschädlich. Fällt die Förderentscheidung negativ aus, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Verwendungsnachweis

Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist innerhalb von sieben Monaten nach Durchführung der Veranstaltung nachzuweisen (einfacher Verwendungsnachweis). Auf Verlangen der Bewilligungsstelle müssen entsprechende Nachweise/Belege vorgelegt werden können. Die Verwendung wird nach einem Zufallsprinzip genauer überprüft. Zudem werden ergänzend Kontrollen vor Ort durchgeführt.

Auszahlung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Prüfung durch die Bayern Innovativ GmbH.

Ab dem Zugang der Bewilligung ist ein einmaliger Teilabruf bis zur Hälfte der bewilligten Mittel möglich, soweit diese Mittel innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen zur Begleichung von Ausgaben für die Veranstaltungsstätte benötigt werden. Als Nachweis ist die Rechnung/Zahlungsaufforderung der Veranstaltungsstätte vorzulegen. Die Auszahlung der Restmittel erfolgt dann als zweite Rate nach Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.