Digitale und innovative Gesundheits- und Pflegeprojekte (BayDiGuP)
Förderaufruf des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zum Themenfeld „Einsatz von Digitalisierung und KI in der Pflege“
Der Einsatz von Digitalisierung und auch Künstlicher Intelligenz (KI) in der Pflege hat das Potential, die pflegerische Versorgung (ambulant und/oder stationär) zu verbessern.
Der diesjährige Themenschwerpunkt des Förderaufrufs ist Teil der vom Ministerrat beschlossenen HighCare Agenda. Unter dem Titel „Pflege für morgen – selbstbestimmt, ganzheitlich, generationengerecht, regional verfügbar und digital unterstützt“ werden mit der HighCare Agenda bis 2029 rund 31 Millionen Euro von der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt, um mit Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Zukunftstechnologien die Pflege für morgen fit zu machen und die Pflege von morgen in Bayern bereits heute zu starten.
Das StMGP beabsichtigt dazu, in einem aktuellen Förderaufruf auf Grundlage seiner neuen Gesundheits- und Pflegedigitalisierungsrichtlinie (BayDiGuP) vom 14. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 298) Vorhaben der Digitalisierung im Bereich Pflege zu fördern. Das StMGP ruft daher dazu auf, entsprechende Förderprojekte bis spätestens 10.06.2025 vorzuschlagen.
Mehr Details finden Sie in dem Förderaufruf
Informationen zur Umsetzung des Programms:
Was kann gefördert werden?
Es können innovative digitale Projektvorschläge, mit Fokus auf dem Bereich Pflege, eingereicht werden.
Es ist beabsichtigt, bis zu zwei Einzel- oder Verbundvorhaben über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu fördern. Für die Förderung im Rahmen dieses Aufrufes wird für alle Vorhaben gemeinsam mit Fördermitteln in Höhe von bis zu viereinhalb Mio. € geplant. Der Projektbeginn kann erst nach Bekanntgabe der Auswahlentscheidung erfolgen. Als frühester Projektbeginn wird der 01.11.2025 empfohlen.
Wie kann man sich für eine Förderung bewerben?
Die Projektskizze ist über den Projektleiter bei Einzelprojekten oder den Projektkoordinator des jeweiligen Verbundes bis spätestens 10.06.2025 beim Projektträger Bayern einzureichen.
Eine formal vollständige Projektskizze besteht aus den folgenden, aussagekräftigen Dokumenten:
• Skizzenformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift
• Projektbeschreibung-Skizze
Alle Unterlagen sind ausschließlich in elektronischer Form (PDF-Format) beim Projektträger Bayern fristgerecht einzureichen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Signierung haben, so können Sie die Dokumente auch eingescannt mit Unterschrift einreichen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Eine erneute Einreichung kann erst wieder zum nächsten Förderaufruf erfolgen. Es können nur formal vollständig eingereichte Skizzen berücksichtigt werden. Spätere Änderungen oder Ergänzungen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte benennen Sie die Dokumente eindeutig und reichen diese in einer E-Mail fristgerecht über folgende E-Mail-Adresse ein:
kontakt(at)projekttraeger-bayern.de
Im Betreff geben Sie bitte die Bezeichnung „BayDiGuP 2025-1“ und das Akronym des Vorhabenstitels an.
Um den Datenschutz und die Vertraulichkeit der Unterlagen zu gewährleisten, können Sie die elektronische Übermittlung verschlüsseln. Bitte nutzen Sie alternativ dafür die folgende Möglichkeit des verschlüsselten Dateiuploads per FTAPI und geben als Förderkennzeichen „BayDiGuP 2025-1“ und das Akronym des Vorhabenstitels an:
https://datentransfer.bayern-innovativ.de/secuform/portal/projekttraeger
Beratung zur Skizzeneinreichung:
Es wird empfohlen vor der Einreichung eine Beratung bei der Bayern Innovativ durchzuführen. Hierfür senden Sie gerne Ihre Anfrage an Frau Marina Keimer (marina.keimer(at)bayern-innovativ.de). Neben einer ausführlichen Beratung ist eine Durchsicht der Skizzen durch das Innovationsnetzwerk Gesundheit und den Projektträger Bayern der Bayern Innovativ GmbH vorab möglich. Anfragen dazu können bis zum 10.06.2025 berücksichtigt werden.
Die eingereichten Projektskizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Einreichung einer Skizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die für eine Förderung geeigneten Projektideen werden auf Grundlage der Bewertung und Priorisierung vom Projektträger und dem Gutachtergremium ausgewählt. Das Gutachtergremium ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Anschließend werden die ausgewählten Projektteams zu einer Kurzpräsentation des Vorhabens im Juli 2025 in Nürnberg eingeladen.
Hinweise zum Datenschutz:
Die im Verfahren angegebenen Daten werden beim Projektträger Bayern (bzw. bei der Bayern Innovativ GmbH, vgl. Kontaktdaten unter Nr. 6.1 im Förderaufruf) sowie allen am Auswahlprozess und Abwicklung dieser Förderinitiative beteiligten Partnern (Bayern Innovativ – Gesundheit, Mitglieder des Gutachtergremiums) gespeichert und im Rahmen der Projekt- sowie Programmüberwachung verarbeitet und ausgewertet. Die Bayern Innovativ GmbH und das StMGP sowie alle beteiligten Partner sind zur Beachtung der Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie soweit einschlägig des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz (nach Art. 13 DSGVO) finden sie Sie auf der Homepage des StMGP https://www.stmgp.bayern.de/datenschutz/.
Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in der Regel von fünf Jahren (z.B. zuwendungs- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder keine Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
Mit der Einreichung einer Projektskizze und/oder eines Förderantrags stimmt der Einreichende der Speicherung und Verarbeitung der antragsrelevanten Daten zu.

Für Ihre Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!
Außerdem erreichen Sie uns unter der Servicenummer* des Förderlotsen: 0800-0268724
Wir sind für Sie von Mo. - Do. von 9:30 - 15:00 Uhr und Fr. 9:30 - 13:00 Uhr erreichbar. Da wir großen Wert auf eine hohe Beratungsqualität legen und eine Beratung erfahrungsgemäß mehr Zeit bindet, könnten unsere Telefonleitungen mitunter auch einmal alle besetzt sein. Zögern Sie daher nicht, uns alternativ eine E-Mail mit einem Terminwunsch und einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens zu schreiben: kontakt(at)projekttraeger-bayern.de
*Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen sind möglich.
Häufig gestellte Fragen:
Grundsätzlich beträgt die Förderdauer bis zu 3 Jahre.
Gefördert werden können Einzel- und Verbundvorhaben. Im Falle eines Verbundvorhabens hat der Verbund aus seinem Kreis einen Projektkoordinator als gemeinsamen Ansprechpartner zu benennen (s. Förderaufruf).
Skizzen können grundsätzlich nur während eines geöffneten Förderaufrufes eingereicht werden. Detaillierte Informationen und genaue Angaben hierzu finden Sie im jeweiligen aktuellen Förderaufruf auf dieser Seite unter dem Punkt Förderaufrufe.
Die Skizze wird in der ersten Stufe des Verfahrens gemeinsam als Verbund eingereicht, i.d.R. vom Projektkoordinator.
Förderanträge sind in der zweiten Stufe des Verfahrens einzeln pro Partner zu stellen. Im Falle von Verbundvorhaben ist eine Gesamtvorhabensbeschreibung (Mantelantrag) sowie eine kurze Beschreibung je Partner einzureichen. Jeder Partner erhält folglich einen eigenen Förderbescheid.
Die Form sowie die notwendigen Unterlagen werden nach Empfehlung des Expertengremiums mitgeteilt.
Nein, diese sind nicht erforderlich, können der Skizze jedoch als Anhang beigefügt werden.
Es stehen 4,5 Mio. € für bis zu 2 Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren zur Verfügung (s. Förderaufruf).
Bei Forschungseinrichtungen beträgt der Eigenanteil 10%. Es ist möglich den Eigenanteil in Form von Eigenleistungen (z.B. Sachleistungen Professorenstunden o.ä.) mit entsprechenden Nachweisen einzubringen. Für Unternehmen und Start-ups muss die Höhe der Förderquote individuell ermittelt werden. Zur Schätzung der Förderhöhe kann vor der Skizzeneinreichung ein Kostenplan bei Bayern Innovativ eingereicht werden.
Sachausgaben sind in der Regel förderfähig, wenn sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Projekt stehen (s. Nr. 5.2 der Förderrichtlinie).
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