BayTOU: Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben muss sich durch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko sowie einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
  • Das Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt und verwertet werden.
  • Neben der Förderung ist auch der Einsatz ausreichender Eigen- bzw. Fremdmittel für die Gesamtfinanzierung des Vorhabens erforderlich.
  • Das Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden

Antragsberechtigt sind:

  • Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen.
  • Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die 
    • seit weniger als 6 Jahre existieren und
    • weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen sowie
    • der KMU-Definition der Europäischen Gemeinschaft entsprechen.
  • Eine oder mehrere der am antragstellenden Unternehmen beteiligten Personen müssen Geschäftsführer sein und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige Fachwissen verfügen.
  • Diese Personen müssen mindestens 50% der Anteile halten und sich den größten Teil der Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.

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