Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Das Vorhaben muss sich durch ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Erfolgsrisiko sowie einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen.
Das Vorhaben muss im Freistaat Bayern durchgeführt und verwertet werden.
Neben der Förderung ist auch der Einsatz ausreichender Eigen- bzw. Fremdmittel für die Gesamtfinanzierung des Vorhabens erforderlich.
Das Vorhaben darf nicht im Rahmen anderer Programme der Länder, des Bundes oder der EU gefördert werden
Antragsberechtigt sind:
Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen wollen.
Technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die
seit weniger als 6 Jahre existieren und
weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen sowie
der KMU-Definition der Europäischen Gemeinschaft entsprechen.
Eine oder mehrere der am antragstellenden Unternehmen beteiligten Personen müssen Geschäftsführer sein und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige Fachwissen verfügen.
Diese Personen müssen mindestens 50% der Anteile halten und sich den größten Teil der Arbeitszeit dem Gründungsvorhaben widmen.