Wir beraten Sie individuell zu den Voraussetzungen und Ihren Planungen.
Um Sie auch bei komplexen Projekten gut und ausführlich beraten zu können, bitten wir im Anschluss bei voraussichtlicher Eignung für das Programm um eine kurze schriftliche Zusammenfassung (Exposé) Ihres Projektes und zum Status Ihres, ggf. geplanten, Unternehmens.
Die Inhalte Ihres Exposés besprechen wir mit Ihnen bei einem Beratungstermin.
Sollte das Programm nicht zu Ihrem Vorhaben passen, versuchen wir, geeignete Alternativen aufzuzeigen.
Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit dem Team vom Förderlotsen Bayern
Skizze
Wenn Ihr Projekt für das Förderprogramm BayTOU nach Sichtung Ihres Expose geeignet erscheint, bitten wir Sie, die Projektskizze einzureichen. Die Einreichung der Skizze erfolgt elektronisch in unserem Antragssystem.
Den Zugang hierfür erhalten Sie von uns.
Die Skizze dient zur Erstprüfung, ob die Anforderungen an das Förderprogramm erfüllt werden.
Nach Einreichung wir Ihre Skizze von uns fach- und finanztechnisch geprüft.
Im Anschluss erfolgt eine Bewertung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Antrag
Wird Ihre Skizze positiv bewertet, werden wir Sie schriftlich informieren und bitten, den Antrag einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt ebenfalls elektronisch. Den Zugang zum Antragssystem erhalten Sie von uns.
Neben der detaillierten Projektbeschreibung und -planung erfordert der Antrag auch prüffähige Unterlagen, z. B. vorgesehene Finanzierung des Eigenanteils, Informationen zu den Fachkompetenzen Ihrer Mitarbeitenden.
Bitte beachten Sie: Ihr Antrag wird zunächst formal auf Vollständigkeit geprüft.
Ihr Antrag kann erst dann bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden! Hierzu gehören gegebenenfalls auch zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen, die wir von Ihnen anfordern.
Prüfung
Der Projektträger Bayern
Ihr vollständiger Antrag wird in der Regel durch unsere hausinternen Experten nochmals technologisch und finanztechnisch geprüft.
Im Anschluss wird der Antrag im Bayerischen Wirtschaftsministerium geprüft.
Bei positiver Beurteilung und nach Prüfung der Verfügbarkeit sowie Einplanung der Fördermittel im bayerischen Haushalt erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid per Post.
Zuwendungsbescheid
Bewilligungsbehörde ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Dieses erlässt den Zuwendungsbescheid.
Ihr Zuwendungsbescheid enthält einen Zeitplan mit Terminen, z. B. Mittelabruf, Rechnungseinreichung, Stundennachweise
Entsprechende Vordrucke und Abrufformulare stellen wir Ihnen zur Verfügung.
Das gesamte Vorgehen und alle Formulare sprechen wir selbstverständlich mit Ihnen im Detail durch.
Ein für Ihr Vorhaben zuständiger Mitarbeiter wird Sie während der gesamten Antragsphase und der Abwicklung des Projektes begleiten und Ihre Fragen beantworten.
Verwertungszeitraum
An die Durchführungszeit schließt sich ein dreijähriger Verwertungszeitraum an. Hier werden jährliche Kurzberichte fällig, die Aufschluss darüber geben ob und wie Ihre neuen Erkenntnisse verwendet werden.