BayTOU: FAQ

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • Wenn Antragsteller, nicht über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Know-how verfügen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Unternehmen, die einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit
  • und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben
  • Vorhaben im Auftrag und auf Rechnung Dritter

Bei Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150.000 Euro.

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung → mindestens 15.000 Euro.

Art und Höhe der Zuwendung bemessen sich nach dem technischen und wirtschaftlichen Risiko des Vorhabens, seiner technologischen Bedeutung, dem öffentlichen Interesse an seiner Verwirklichung, der Finanzkraft des antragstellenden Unternehmens und den verfügbaren staatlichen Haushaltsmitteln.

Die Zuwendung für die experimentellen Entwicklung beträgt bei

  • a) Entwicklungsvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese erhöht sich um 20 %-Punkte bei kleinen und um 10 %-Punkte bei mittleren Unternehmen. 
  • b) Bei Softwareunternehmen beträgt der Zuschuss für ein Entwicklungsvorhaben max. 150.000 Euro.
  • c) Konzeptvorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Beihilfeintensität erhöht sich um 10 %-Punkte bei kleinen Unternehmen. Für die Erstellung eines beurteilungsreifen, tragfähigen technologischen Konzepts beträgt der Zuschuss max. 26.000 Euro, bei besonders umfangreichen Zuarbeiten kann die Obergrenze auf 52 000 Euro angehoben werden.
  • als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Lösung von Aufgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung
  • als Innovationsbeihilfe für KMU
  • Personen, mit der Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen und über das notwendige technische Fachwissen verfügen
  • technologieorientierte KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • die seit weniger als sechs Jahren existieren sowie
  • weniger als zehn Mitarbeiter (Vollzeit, einschließlich Geschäftsleitung) haben
  • Vorhaben mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko
  • Entwicklung eines neuen Produkts, Verfahrens oder einer technischen Dienstleistung, mit deutlichen Wettbewerbsvorteilen und Marktchancen. Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist.
  • Bei Produktentwicklungen muss die eigene Herstellung des Produktes (mindestens der wichtigsten Produktbestandteile), und bei einer Verfahrensentwicklung die eigene Herstellung von für das Verfahren entscheidenden Geräten, Apparaturen, Komponenten oder Materialien beabsichtigt sein
  • Bei einer technischen Dienstleistung oder einem Softwareprodukt muss der Antragsteller die Absicht haben, diese selbst am Markt anzubieten